Steuern und Löhne: Das ändert sich 2023 für Arbeitnehmer
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Steuern und Löhne: Das ändert sich 2023 für Arbeitnehmer

Steuern und Löhne: Das ändert sich 2023 für Arbeitnehmer

2023 ändert sich einiges für Verbraucherinnen und Verbraucher. BR24 stellt die wichtigsten Neuerungen vor. Heute: Änderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Jede Menge Unterstützungsleistungen, Sonderzahlungen und Unsicherheiten haben dieses Jahr ungewöhnlich gemacht – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Und doch ist der Arbeitsmarkt bislang einer der stabilsten Pfeiler in all den Krisen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändert sich im neuen Jahr vor allem einiges bei der Kostenstruktur. Die Sozialabgaben werden steigen.

Beiträge bei gesetzlichen Krankenkassen steigen

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, sollte sich informieren, ob der eigene Versicherer seine Beiträge anhebt. Zwar scheint es nun nicht ganz so dramatisch zu kommen mit den Zusatzbeiträgen, wie noch im Oktober befürchtet. Aber es heben doch manche Kassen ihre Beiträge um 0,2 Prozent an.

Bayerns größter Versicherer, die AOK, hebt den Beitrag sogar um 0,28 Prozentpunkte an. Statt 15,9 Prozent werden damit von Januar an 16,18 Prozent vom Bruttolohn abgezogen. Die zwei größten Kassen in Deutschland, TK und Barmer, haben angekündigt, ihre Beiträge stabil zu halten.

Privat Versicherte haben höhere Verdienstgrenze

Wer sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung verabschieden und privatversichert sein möchte, der muss ab dem neuen Jahr mindestens 66.600 Euro brutto verdienen, monatlich also 5.550 Euro. Damit steigt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Bundesregierung hat bezüglich der Versicherungen alle wesentlichen Zahlen und Berechnungsgrundlagen für Arbeitnehmer und Rentnerinnen hier zusammengestellt.

Andere Sozialabgaben steigen ebenfalls

Auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung steigen um 0,2 auf 2,6 Prozent. Schließlich erhöhen sich auch die Kosten für die Rentenversicherung - hier steigen die Beiträge um einen Zehntel Prozentpunkt auf 18,7 Prozent. Abgemildert wird dies für viele aber dadurch, dass ab 2023 die Rentenbeiträge voll steuerlich absetzbar sind.

Krankschreibung geht künftig automatisch an Arbeitgeber

Wer einen festen Arbeitgeber hat, der kommt ab dem neuen Jahr in den Genuss der elektronischen AU-Bescheinigung.

Heißt: Wer vom Arzt oder der Ärztin krankgeschrieben wird und gesetzlich versichert ist, muss sich nicht mehr darum kümmern, dass die Arbeitsstelle die rote Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält. Stattdessen kann der Arbeitgeber die wesentlichen Informationen direkt bei der Krankenkasse abrufen. Bei Privatversicherten bleibt allerdings die bisherige Regelung bestehen.

Höhere Löhne, unter anderem in der Pflege

Bereits im September haben die Beschäftigten in Pflegeberufen ohne eigenen Tarifvertrag eine Lohnerhöhung bekommen – im neuen Jahr sollen zwei weitere folgen. Die erste zum Mai 2023: Pflegehilfskräfte erhalten dann 13,90 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und Pflegefachkräfte: 17,65 Euro. Und die zweite Erhöhung kommt im Dezember: Pflegehilfskräfte bekommen dann 14,15 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 Euro, Pflegefachkräfte: 18,25 Euro. Außerdem sollen die Beschäftigten in der Pflege nochmal mehr Urlaubstage bekommen. Mindestens 29 Tage lang bekommen sie bezahlt frei – und zwar 2023 und 2024.

Die Tarifverträge anderer Gewerke werden schon im Januar angepasst: Pädagogische Mitarbeiter bekommen dann einen Stundenlohn von 17,87 Euro (vorher: 17,18 Euro). Gesellen im Dachdeckerhandwerk erhalten dann 14,80 Euro (vorher: 14,50 Euro) je Stunde. Und im Elektrohandwerk gibt es dann mindestens 13,40 Euro, statt wie bisher 12,90 Euro. Im Laufe des Jahres sind dann auch noch die Beschäftigten aus Leih- und Zeitarbeit, der Fleischwirtschaft, den Geld- und Werttransporten und dem Sicherheitsdienst an Flughäfen dran.

Und sonst noch:

  • Menschen, die schon vor ihrem offiziellen Altersrenten-Eintrittsdatum in Rente gehen, dürfen ab dem neuen Jahr unbegrenzt viel Geld dazuverdienen. Bisher gab es hier immer eine Hinzuverdienstgrenze, während der Corona-Zeit war das aber gelockert worden und nun ist die Begrenzung ganz abgeschafft.
  • Wer im Homeoffice arbeitet, kann in der nächsten Steuererklärung für maximal 210 Arbeitstage von zu Hause aus sechs Euro Werbungskosten geltend machen. Pro Jahr können so zusätzlich 1.260 Euro steuerlich abgesetzt werden. Ende des Jahres hatte das die Bundesregierung beschlossen.
  • Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von 10.347 Euro auf 10.908 Euro jährlichen Einkommens steigen.

Mit Informationen von dpa, AFP und Reuters.

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