Ab Juni keine Krankschreibung mehr per Telefon möglich.
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Ab Juni keine Krankschreibung mehr per Telefon

Ab Juni keine Krankschreibung mehr per Telefon

Die Corona-Sonderregelung der telefonischen Krankschreibungen ist zum 31. Mai ausgelaufen. Krankschreibungen per Videoschalte bleiben hingegen möglich – allerdings nur bei bestimmten Erkrankungen.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Für die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung – kurz AU, die Arbeitnehmern in den meisten Fällen ein Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit gibt, gilt jetzt das Gleiche wie vor der Corona-Pandemie: Die Ärztinnen und Ärzte müssen sich persönlich in einer Untersuchung davon überzeugen, dass der Patient nicht arbeitsfähig ist.

  • Zum Artikel: "So ist die Rechtslage bei Krankschreibungen wegen Corona"

Krankschreibung über Videotelefonie weiter möglich

Eine Neuerung der vergangenen Jahre bleibt allerdings erhalten: Ärztinnen und Ärzte können Patienten weiterhin in einer Video-Sprechstunde krankschreiben. Dafür gebe es jedoch eine Voraussetzung, betont eine Sprecherin des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA): Es muss eine Krankheit sein, bei der "keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist".

Patienten, die vorher noch nicht in der jeweiligen Praxis bekannt waren, können nach einer Video-Sprechstunde bis zu drei Tage krankgeschrieben werden. Wer in der Praxis bereits vorher Patient war, kann eine Krankschreibung von bis zu sieben Kalendertagen erhalten.

Auch eine Verlängerung einer Krankschreibung ist per Video-Sprechstunde möglich. Allerdings nur dann, wenn die erste AU-Bescheinigung nach einer "unmittelbaren persönlichen Untersuchung" ausgestellt wurde, heißt es vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).

Kein Recht auf Video-Krankschreibung

Einen Anspruch darauf, per Video-Sprechstunde krankgeschrieben zu werden, gebe es allerdings nicht, betont eine GBA-Sprecherin. Es ist die Entscheidung der Ärztinnen und Ärzte, ob sie ihren Patienten ermöglichen, auf diese Weise eine AU-Bescheinigung zu erhalten.

Die Wartezimmer möglichst freizuhalten von Corona-Infizierten, das war das Ziel einer Sonderregel, die im Frühjahr 2020 in Kraft getreten war. Das oberste Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen, der GBA, hatte damals festgelegt, dass Ärzte Patienten auch per Telefon eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausstellen können.

Die Sonderregel war allerdings auf Atemwegserkrankungen beschränkt. Eine telefonische Krankschreibung beispielsweise wegen Rückenschmerzen war also nie möglich. Die Sonderregel wurde während der Pandemie mehrfach verlängert.

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