Die EVG legt für mehrere Stunden den Bahnverkehr lahm und die Bahn muss ihre Kundschaft entschädigen. Eine Taube sitzt in München auf einem Schild im leeren Bahnhof.
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Die EVG legt für mehrere Stunden den Bahnverkehr lahm und die Bahn muss ihre Kundschaft entschädigen.

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Umtausch, Deutschlandticket, Arbeit: Was wegen Bahnstreiks gilt

Umtausch, Deutschlandticket, Arbeit: Was wegen Bahnstreiks gilt

Es ist schon ein ungewöhnlicher Warnstreik: Zwei Tage dauert er an, er betrifft alles, was auf der Schiene fährt. Welche Umtauschmöglichkeiten die Bahn anbietet und was Sie sonst noch wissen müssen.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Normalerweise legen Bahn-Streiks nicht gleich den ganzen Fernverkehr lahm. Aber dieses Mal richtet die Bahn keinen Ersatzfahrplan ein, wie sonst üblich. Wie es aussieht, wird die Bahn AG ihren Zugverkehr in der Zeit von Sonntag 22 Uhr bis Dienstag 24 Uhr komplett einstellen. Auch Regionalzüge dürften nicht fahren, da ebenfalls die Stellwerke bestreikt werden. Damit wiederum haben auch die privat betriebenen Bahngesellschaften keine Chance, ihre Züge von A nach B zu bringen.

  • Zum Artikel: Streik ab Sonntag: Diese Rechte haben Bahnkunden

Geld zurück oder umbuchen - welche Möglichkeiten gibt es?

Fahrgäste, die ursprünglich innerhalb der 50 Streik-Stunden fahren wollten, können ihre Reise nun früher antreten und so ihre Tickets ausnahmsweise schon vorher nutzen. Wenn sie überhaupt nicht reisen wollen, können sie sich den Fahrpreis komplett erstatten lassen. Eine kostenlose Umbuchung für die Zeit nach dem Streik bietet die Bahn AG jetzt auch an. Eine Nutzung der Tickets auch nach dem Ende des Warnstreiks sähen die Fahrgastrechte ausdrücklich vor, sagte ein Bahnsprecher am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Noch am Vortag hatte die Bahn lediglich auf die eigenen Kulanzregeln im Rahmen des Warnstreiks der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) verwiesen. Diese sahen vor, dass Fahrgäste mit einem Ticket für den Zeitraum 14. bis 16. Mai dieses lediglich bis Sonntagabend flexibel nutzen könnten. Eine Nutzung nach Streikende sei dieses Mal nicht möglich, um übervolle Züge am reisestarken Feiertag am 18. Mai zu verhindern, hieß es zunächst.

Am Freitag dann aktualisierte die Bahn diese Informationen mit Verweis auf die allgemeinen Fahrgastrechte. Demnach behalten für den Streikzeitraum gekaufte Fahrkarten auch danach noch für einige Zeit ihre Gültigkeit. Wie lang "einige Zeit" tatsächlich ist, darauf wollte sich die Bahn auf BR-Nachfrage nicht festlegen. Nur so viel sagte eine Sprecherin: "Reisende haben das Recht, bei nächster Gelegenheit und/oder zu einem späteren Zeitpunkt nach ihrer Wahl die Fahrt zum Zielort fortzusetzen, auch mit geänderter Streckenführung."

Was tun, wenn ich ein Deutschlandticket habe und es nicht nutzen kann?

Wer ein Deutschlandticket besitzt und es nicht nutzen kann, hat ebenfalls Anspruch auf Erstattung. Allerdings ist hier das Vorgehen komplizierter als bei den fix gebuchten Fernverkehrs-Verbindungen. Der vorab geplante Zug muss mindestens 60 Minuten Verspätung haben oder gar nicht am Zielbahnhof ankommen. In diesem Fall haben die Besitzerinnen und Besitzer des 49-Euro-Tickets die Möglichkeit, eine Entschädigung in Höhe von maximal 1,50 Euro zu erhalten.

Die gibt es aber nicht bar auf die Hand: Wegen einer gesetzlichen Bagatellgrenze werden Beträge von unter vier Euro nicht ausgezahlt. Von der Bahn heißt es, man könne aber mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit des Deutschland-Ticket-Abos gesammelt einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten. Maximal werden 25 Prozent des Monatswertes des Deutschland-Tickets entschädigt.

Und wie komme ich nun zur Arbeit?

Tatsächlich ist ein Streik kein ausreichender Grund, um nicht zur Arbeit zu erscheinen. Für viele bietet sich da vermutlich das Auto an. Davon rät der ADAC allerdings ab. "Autofahrer sollten sich darauf einstellen, dass als eine Folge des Streiks vor allem im morgendlichen Berufsverkehr am Montag und Dienstag die Straßen voll werden könnten", erklärte der Automobilclub am Freitag. "Wer kann, sollte nach Möglichkeit während der beiden Streiktage im Homeoffice arbeiten."

Laut ADAC haben bereits bei den Bahnstreiks im März und April viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zu Hause aus gearbeitet "und dadurch zu einer erheblichen Entspannung auf den Straßen beigetragen". Wer dennoch mit dem Auto fahren muss, sollte nach Möglichkeit die Stauspitzen im Berufsverkehr vermeiden.

In jedem Fall sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig mit ihren Vorgesetzten besprechen, wie man im Betrieb mit dem Streik umgeht. Ein Recht auf Homeoffice gibt es zwar nicht, aber womöglich lassen sich Fahrgemeinschaften bilden, man kann auf das Fahrrad umsteigen oder sich zu Fuß auf den Weg machen.

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