Illustration: Zwei getragene Eheringe liegen auf einem zerrissenen Papier
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Versicherungen: Worauf man im Scheidungsfall achten sollte

Versicherungen: Worauf man im Scheidungsfall achten sollte

In Bayern werden jährlich etwa 20.000 Ehen geschieden. Das sind also 20.000 Anlässe, um über Sorgerecht, Wohnungen oder gemeinsame Haustiere zu streiten. Was dabei oft vergessen wird: die gemeinsamen Versicherungen. Was hierbei zu beachten ist.

Über dieses Thema berichtet: Notizbuch am .

Bei Scheidungen wird oft heftig gestritten. Es geht um so wichtige Fragen wie das Sorgerecht für die Kinder, den Versorgungsausgleich, den Zugewinn beim Vermögen, oder darum, wer aus dem Haus oder der gemeinsamen Wohnung auszieht. Konflikte sind programmiert. Was dabei oft vergessen wird, sind die gemeinsamen Versicherungen.

Die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder haben sollte, raten der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentralen. Trotzdem ist sie eine freiwillige, keine Pflichtversicherung. Doch laut Gesetz haftet jeder unbegrenzt für alle Schäden, die schuldhaft einem anderen zugefügt werden, an Personen, Vermögen oder Gegenständen.

Bei einer Familienhaftpflicht sind Ehepartner und Kinder mitversichert. Einer der Partner ist immer offiziell der Versicherungsnehmer, sein Name steht in der Police. Und das kann bei der Trennung zu einem Problem werden, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten: "In dem Moment, wo man sich tatsächlich trennt, wo man also unterschiedliche Lebensorte hat, sollte man sich getrennte Privathaftpflichtversicherungen gönnen." Das koste rund acht Euro im Monat, so Boss.

Der Versicherungsschutz erlischt mit der Scheidung. Bianca Boss kennt Fälle, in denen der Versicherungsnehmer nach dem Auszug eine neue Partnerin oder Partner mit in den Vertrag aufgenommen hat. Dann stehen die bisherigen Mitversicherten ohne Schutz da, möglicherweise sogar ohne davon zu wissen.

Die Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz bei der Unfallversicherung bleibt nach der Scheidung bestehen. Das kann zu einem strittigen Punkt werden, wenn es um das Bezahlen der Prämie geht. Bestehen für die Eheleute Einzelpolicen, können sie eine formale Trennung vereinbaren.

Bei einer Familienversicherung, für die ja ein Vorzugsbeitrag gilt, sollten Einzelverträge abgeschlossen werden, die aber in der Summe teurer sein können. Bianca Boss rät zu einer einvernehmlichen Lösung: "Schön wäre es, wenn alle Familienmitglieder die Verträge weiterführen könnten. Oder es führt jemand die Verträge weiter für alle Kinder weiter und die ehemalige Frau übernimmt halt selber den Vertrag."

Die Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung besteht keine Eile, aber trotzdem muss auch hier eine faktische Trennung vollzogen werden: "Wenn der Versicherungsnehmer auszieht und es bleibt der andere Partner in der bisherigen Wohnung, dann ist es erst einmal so, dass die bisherige Versicherung zunächst in der alten und auch der neuen Wohnung gilt. Das gilt bis zu drei Monate nach dem Auszug", erklärt die Expertin Boss. Der Versicherungsnehmer, der auszieht, führt also die "Hausrat" fort. Der Zurückbleibende kümmert sich um einen neuen Versicherungsschutz. Boss rät auch hier zu einer klaren und schnellen Trennung.

Die Wohngebäudeversicherung

Grundsätzlich ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer auch der Versicherungsnehmer bei der Wohngebäude-Versicherung. Stehen beide im Grundbuch, dann bleibt die Versicherung nach der Scheidung erhalten. "Natürlich ist es eher der Regelfall, dass sich im Falle einer Trennung die Eigentumsverhältnisse ändern", erklärt Bianca Boss. "Dann wäre es so, dass der eine der künftige Alleineigentümer des Gebäudes ist, dann würde man das im Grundbuch ändern und auch als Versicherungsnehmer-Eigenschaft ändern." Ausschlaggebend für den Übergang der Versicherung ist also der Eintrag ins Grundbuch.

Die Autoversicherung

In vielen Familien, sagt Expertin Boss, betreut der Mann ganz selbstverständlich den gemeinsamen Fuhrpark. Bei der Scheidung, vor allem wenn sie heftig geführt wird, werde das oft als gute Gelegenheit fehlinterpretiert, um dem anderen noch eins auszuwischen. Über die Autoversicherung lässt sich in Scheidungsfällen also trefflich streiten.

Die erfahrenen Schadenfreiheitsrabatte oder Sondertarife als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind personenbezogen, stehen also dem Versicherungsnehmer zu. Er kommt in den Genuss niedriger Schadensklassen, auch wenn sie der Partner oder Partnerin erfahren hat.

Die einfachste Lösung wäre eine einvernehmliche Übertragung des Vertrages und des Rabattes. Denkbar wäre auch eine Klage, aber ob sich die rentiert, ist fraglich. Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät zu einem klärenden Gespräch mit der Versicherung: "Ich habe ja einen entsprechenden Nachweis, dass ich gefahren bin. Ich habe einen Führerschein, dann stuft mich die Versicherung auch in eine gute Schadensfreiheitsklasse ein. Da sehe ich nicht das riesengroße Problem. Aber", schränkt sie ein: "ich werde natürlich nicht in die niedrigste Klasse eingestuft werden, die ich eigentlich hätte schon erfahren können."

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