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Welche Leistungen soll die Kfz-Versicherung abdecken, welche sind nicht sinnvoll? Ratschläge vom Bund der Versicherten.

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Vorsicht beim vermeintlichen Sparen bei Kfz-Versicherungen

Vorsicht beim vermeintlichen Sparen bei Kfz-Versicherungen

Kfz-Versicherungen dürften im nächsten Jahr deutlich teurer werden. Die Branche schreibt rote Zahlen und steht unter Druck. Viele Kunden suchen nach günstigeren Alternativen. Doch da muss man genau hinschauen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Nachdem schon im vergangenen Jahr die Prämien für Kfz-Policen stark gestiegen sind, dürften es nun weiter nach oben gehen. Da kann es sich lohnen, nach anderen Angeboten Ausschau zu halten. Allerdings muss man dafür nicht unbedingt den Versicherer wechseln. Häufig reicht es, den eigenen Tarif zu überprüfen. Vielleicht ergeben sich so Sparmöglichkeiten.

Diese Leistungen sollten enthalten sein

Leistung vor Prämie, so lautet der wichtigste Rat des Bundes der Versicherten (BdV). Bevor man sich in eine scheinbar günstigere Versicherung locken lässt, sollte man erst einmal kontrollieren, welche Leistungen angeboten werden:

Unbedingt dabei sein sollte eine pauschale Abdeckung von 100 Millionen Euro für Personen, Sach- und Vermögensschäden, zudem ein Haftpflichtschutz für gemietete Fahrzeuge im Ausland, die sogenannte "Mallorca-Police". In der Kaskoversicherung sollte darüber hinaus grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden. Sonst zahlt der Versicherer unter Umständen weniger oder gar nicht, wenn Autofahrer einen groben Fehler machen, zum Beispiel über eine rote Ampel fahren.

Enthalten sein sollte auch eine Schadenregulierung bei Unfällen mit Tieren aller Art – nicht nur Wild – sowie bei Marderbissen. Wichtig hierbei: Es sollten auch mit den Bissen verbundene Folgeschäden abgesichert sein. Sonst wird nur der zerbissene Kühlschlauch ersetzt und nicht der womöglich dadurch entstandene Motorschaden.

Verbraucherschützer zu überflüssigen Leistungen

Für unnötig halten die Verbraucherschützer vom BdV dagegen eine Insassen-Unfallversicherung. Berechtigte Ansprüche erfüllten die eigene Kfz-Haftpflicht oder die der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners, so die Begründung. Eine Fahrerschutzversicherung sei für alle die unnötig, die bereits ausreichend anderweitig versichert seien, über eine Krankentagegeld-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits- und gegebenenfalls Unfall- oder Risikolebensversicherung.

Häufig angeboten wird zudem ein Rabattschutz. Der sichert dem Fahrer zu, dass er bei einem Unfall nicht automatisch in eine höhere Schadenfreiheitsklasse hochgestuft wird. Der Schutz sei teuer und binde den Kunden zudem an einen Versicherer, kritisiert der BdV. Denn unter Umständen kann man den Rabattschutz bei einem Versichererwechsel nicht mitnehmen. Auch von Telematiktarifen hält der Verein wenig, weil sie intransparent seien. Die Tarife gewähren einen Rabatt bei defensivem Fahren.

Spartipps der Verbraucherschützer

Gut überlegen sollte man sich, ob man einer Werkstattbindung zustimmt. Dabei entscheidet der Versicherer, bei wem ein möglicher Schaden repariert wird. Der Versicherte kann also nicht selbst über die Auswahl der Werkstatt entscheiden. Das kann bei Leasing oder kreditfinanzierten Fahrzeugen zum Problem werden. Denn unter Umständen gibt es andere Vorgaben vom Leasinganbieter oder dem Kreditgeber, wenn sie nur Reparaturen in von Herstellern autorisierten Werkstätten erlauben.

Sparen lässt sich dagegen häufig, wenn man einmal im Jahr überprüft, ob man wirklich so viele Kilometer fährt, wie im Vertrag bei der Jahreskilometerleistung angegeben. Wenn das Auto schon älter ist, kann man auch von der Vollkasko in die Teilkasko umsteigen. Doch womöglich spart man dadurch aber auch gar nicht, wenn man eine niedrige Schadenfreiheitsklasse bei der Vollkasko hat. Dagegen kann es sich lohnen, eine höhere Selbstbeteiligung zu wählen. Der BdV empfiehlt einen Selbstbehalt von 150 bis 300 Euro in der Teilkasko und 300 bis 1.000 Euro in der Vollkasko. Und man kann mal überprüfen, ob unter Umständen der Nutzerkreis des Fahrzeugs kleiner geworden ist.

Abschließend warnt der BdV vor einem allzu naiven Umgang mit Vergleichsportalen, wie zum Beispiel Check24. Diese seien nicht unabhängig und neutral. Um sich einen bestmöglichen Überblick zu verschaffen, sollten daher mehrere Vergleichsportale oder auch Angebote der Versicherer selbst genutzt werden. So ist die Huk Coburg nicht auf den Portalen vertreten. Der BdV bietet darüber hinaus auf seiner Internetseite einen Tarifwechsel Vergleichsrechner an. (externer Link)

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