Mit Fabrikausschüssen startete bereits 1891, was dann 1972 per Gesetz geregelt wurde: eine Interessensvertretung all derer, die in einer Firma beschäftigt sind. In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern werden Betriebsräte gewählt, schreibt Paragraph 1 des Betriebsverfassungsgesetzes eigentlich vor.
Doch die Praxis sieht anders aus. Gerade einmal 43 Prozent der Beschäftigten im Westen und sogar nur 34 Prozent im Osten Deutschlands haben ein solches Gremium. Was an der hohen Zahl der kleinen Firmen mit weniger als fünf Mitarbeitern liegt. Insgesamt finden vom 1. März bis Ende Mai in rund 28.000 Unternehmen die Betriebsratswahlen statt.
Behinderung von Betriebsratswahlen
Zunehmend klagen die Gewerkschaften darüber, dass die Wahlen behindert werden. Nicht jeder Arbeitgeber schätzt es, wenn er Betriebsräte im Haus hat. Dabei bringt die betriebliche Mitbestimmung im Berufsalltag durchaus Vorteile für beide Seiten mit sich. Der Arbeitgeber hat ein Gremium, das er bei Problemen ansprechen kann. Der einzelne Mitarbeiter wird über den Betriebsrat informiert und bei Konflikten vertreten.
Betriebsräte werden oft über Listen der Gewerkschaften gewählt. Es gibt aber auch nicht organisierte Kandidaten. Sie sind gefragt, wenn es um Arbeitszeiten geht, um Neueinstellungen oder Kündigungen, um den Gesundheitsschutz, die Datensicherheit oder die Weiterbildung. Sie können Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber treffen – nicht aber Tarifverträge aushandeln oder zum Streik aufrufen.