Weihnachtsgeld: Wer bekommt es und wie viel?
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Ein paar hundert Euro extra für die Weihnachtseinkäufe: Doch wem steht Weihnachtsgeld zu?

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Weihnachtsgeld: Wer bekommt es und wie viel?

Weihnachtsgeld: Wer bekommt es und wie viel?

Ein paar hundert Euro extra auf dem Konto, das kann wohl jeder vor Weihnachten gut gebrauchen. Doch nicht alle Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld. Wer eine Extra-Auszahlung erhält und wie hoch sie im Schnitt ist - ein Überblick.

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Ein Extra auf dem Gehaltszettel zu Weihnachten: 53 Prozent der Beschäftigten bekommen das Geld in diesem Jahr laut einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung überwiesen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es aber nicht.

Wie hoch fällt das Weihnachtsgeld heuer aus?

Laut einer Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI), an der sich 40.000 Beschäftigte beteiligt haben, erhält etwas mehr als die Hälfte Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber. Daran hat sich im Vergleich zu 2022 nicht viel geändert. Allerdings fällt der Betrag leicht höher aus als vor einem Jahr. Laut Statistischem Bundesamt liegt das Plus bei 2,3 Prozent.

Weihnachtsgeld gibt es in den meisten Branchen und Betrieben nicht als eine Pauschale, sondern als festen Prozentsatz vom Monatsentgelt. Da wirkt sich aus, dass es im laufenden Jahr zum Teil ein kräftiges Lohnplus gab.

Weihnachtsgeld: Top in der Chemiebranche, Flop bei Gebäudereinigern

Wie hoch das Weihnachtsgeld ausfällt, hängt von den Branchen ab. Laut Böckler-Umfrage variiert der Betrag zwischen 250 Euro in der Landwirtschaft und bis zu 3.836 Euro in der chemischen Industrie. Dort bekommen die Beschäftigten ein klassisches 13. Monatsgehalt. Das gilt auch in Teilen der Energiewirtschaft oder bei der Deutschen Bahn. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent gezahlt, wobei hier Urlaubs- und Weihnachtsgeld in einer Jahressonderzahlung zusammengefasst werden. In der Metall- und Elektroindustrie stehen Beschäftigten zwischen 25 und 55 Prozent zu. Auch im öffentlichen Dienst und im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es rund ein halbes Monatsgehalt. Überhaupt kein Weihnachtsgeld steht laut Tarifvertrag den Gebäudereinigern zu.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Was für Geschenke zu Weihnachten gilt, das gilt auch für die Zusatzprämie vom Arbeitgeber: Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat keiner, aber vielleicht einen vertraglichen. So haben laut WSI-Umfrage 77 Prozent der Mitarbeitenden per Tarifvertrag einen Anspruch auf die Sonderzahlung. In Firmen ohne Tarifvertrag bekommen es nur 42 Prozent. Und da die Einkommen in tarifgebundenen Betrieben in der Regel etwas höher ausfallen als in nicht-tarifgebundenen, gibt es auch mehr Weihnachtsgeld.

Es lohnt laut DGB-Rechtsschutz auch der Blick in den Arbeitsvertrag. Wenn dieser Bezug nimmt auf eine tarifliche Lösung, muss gezahlt werden. Manch ein Arbeitgeber zeigt sich alle Jahre wieder auch ohne vertragliche Absprache spendabel. Wenn er nicht jedes Jahr darauf hinweist, dass er nur in diesem einen Jahr zusätzlich Geld überweist, dann wird daraus unter Umständen das, was im Arbeitsrecht eine "betriebliche Übung" genannt wird, also eine Art Gewohnheitsrecht.

Was ist beim Weihnachtsgeld zu beachten?

Auch wenn das Fest der Freude und der Geschenke vor der Tür steht: Dem Fiskus ist gleich, wie das zusätzlich gezahlte Geld nun heißt oder wofür es gedacht ist. Weihnachtsgeld muss versteuert werden. Und auch bei denen, die auf Unterstützung in Form des Bürgergeldes angewiesen sind, zeigt sich der Staat knausrig. Sie bekommen keine Extrazahlung vom Jobcenter. Pauschale Weihnachtsbeihilfen sind im Sozialgesetzbuch nicht vorgesehen. Und wer zusätzlich zu einem niedrigen Einkommen auf Bürgergeld angewiesen ist – die sogenannten Aufstocker – dem wird ein Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber angerechnet. Einmalige Leistungen werden nach § 11 Absatz 3 SGB II als Einkommen berücksichtigt. Damit das Bürgergeld im entsprechenden Monat nicht ganz gestrichen wird, wird die Einmalzahlung auf sechs Monate verteilt. Beratung gibt es bei Gewerkschaften, Wohlfahrts- oder Sozialverbänden.

Dieser Artikel ist erstmals am 14. November 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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