Mann im Anzug und Clownsmaske am Schreibtisch mit Laptop
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Fasching: Jeck zur Arbeit oder gibt es einen Urlaubsanspruch?

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Was gilt an Fasching: Urlaubsanspruch und verkleidet zur Arbeit?

Was gilt an Fasching: Urlaubsanspruch und verkleidet zur Arbeit?

Ob Fasching, Karneval oder Fastnacht - jeder Jeck ist anders. Allen gemein: An Rosenmontag und Faschingsdienstag wird gefeiert. Aber wie sieht es da mit dem Urlaubsanspruch aus? Und: Darf man verkleidet zur Arbeit gehen?

Faschingsfreunde fiebern dem krönenden Abschluss der 5. Jahreszeit entgegen. Ob Rosenmontagsumzüge, Tanz der Marktweiber oder sonstige Veranstaltungen - an Fasching geht die Post ab. Dumm nur, wenn man dann arbeiten muss, denn Rosenmontag, Faschingsdienstag oder Aschermittwoch zum Kater auskurieren sind keine offiziellen Feiertage. Glücklich ist der, der einen Arbeitnehmer hat, der seinen Mitarbeitern von sich aus frei gibt, wozu viele gerade ab Mittag am Faschingsdienstag laut Vereinigung der bayerischen Wirtschaft bereit sind.

An Fasching frei - halber oder ganzer Urlaubstag?

Wer an Fasching frei haben will, muss sich Urlaub nehmen – und zwar einen ganzen Tag. Manche Betriebe sind zwar kulant und erlauben ihren Angestellten, an bestimmten Tagen - zum Beispiel auch Heiligabend und Silvester - nur einen halben Tag zu arbeiten. Wenn diese dann den ganzen Tag frei haben möchten, müssen sie auch nur einen halben Urlaubstag nehmen, um den ganzen Tag frei zu bekommen.

Einen Rechtsanspruch haben sie darauf allerdings nicht, denn laut Bundesurlaubsgesetz ist es nicht möglich, nur einen halben Urlaubstag zu nehmen: Ein halber Urlaubstag sei auf einen ganzen aufzurunden.

Darf man an Fasching verkleidet zur Arbeit?

Wer arbeiten muss, kann sich seine Schicht ja wenigstens versüßen und in entsprechender Verkleidung für Faschingsstimmung am Arbeitsplatz sorgen, oder? Auch hier kann der Arbeitgeber einen Riegel vorschieben. Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass das vom Job und den sonstigen Kleidungsvorschriften abhängt. Grundsätzlich gilt: Bei manchen Jobs ist eine Verkleidung einfach unangebracht. Pappnase und Clownsschminke mögen an einer Supermarktkasse ganz witzig sein, im Kundencenter einer Bank würde so eine Verkleidung aber eher unseriös wirken - es sei denn, man lebt in einer absoluten Karnevalshochburg.

Wer in seinem Betrieb verkleidet erscheinen oder eine kleine Kollegenfeier veranstalten will, muss zuvor seinen Chef fragen, ob das in Ordnung geht, so die Verbraucherzentralen.

Dieser Artikel ist erstmals am 9.2.2020 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

Im Video: Maskerade - Urlaub vom eigenen Leben?

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