Sie sollen eine Vielzahl von Attesten zur Befreiung von der Masernimpfpflicht und vom Tragen von Schutzmasken ausgestellt haben. Ab Mittwoch steht ein Ärzteehepaar aus dem Landkreis Schwandorf dafür vor Gericht.
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Auffällig: Atteste immer aus der gleichen Arztpraxis
Letztlich geht es um rund 60 sogenannte unrichtige Gesundheitszeugnisse, die die beiden Ärzte ausgestellt haben sollen – darunter Befreiungen von der Masernimpfpflicht oder auch Befreiungen, damit Kinder während der Corona-Pandemie in der Schule keine Maske tragen mussten. Gesundheitsämtern sind die Atteste aus der Praxis dann aufgefallen, das brachte die Ermittlungen ins Rollen.
Schulrektor erstattet Anzeige
Für Aufsehen sorgte auch eine Schule in Roding, an der mehrere Schüler mit solchen Attesten aus dieser Praxis in einer extra gebildeten Klasse beschult werden mussten. Der Rektor hatte deshalb Anzeige bei der Landesärztekammer erstattet. Die angeklagten Fälle stammen aus den Jahren 2019 und 2020. Bereits in den vergangenen Monaten stand eine Vielzahl von Eltern vor Amtsgerichten in der ganzen Oberpfalz, weil sie Atteste aus dieser Praxis bei Schulen oder Behörden vorlegten.
Der Prozess am Amtsgericht Schwandorf ist umfangreich, mehr als 20 Verhandlungstage sind bis Ende Juli angesetzt.
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