Das Urteil im Berufungsverfahren gegen den Passauer Frauenarzt Ronald Weikl am Landgericht Passau fällt deutlich milder aus als das im ersten Prozess. Weikl bekommt wegen falscher Masken-Atteste eine einjährige Gefängnisstrafe auf Bewährung. Berufsverbot und Geldstrafen wurden dagegen nicht verhängt.
Landgericht: Ärztliche Standards nicht eingehalten
Die Begründung des Richters: Es sei unstrittig, dass Weikl ein System aufgebaut habe, in dem er ärztliche Bescheinigungen ohne persönliche Untersuchung der Patientinnen und Patienten ausgestellt habe. Tausend Atteste seien in der ganzen Bundesrepublik aufgetaucht. Sie wurden laut Gericht per Mail oder persönlich bestellt. "Aber Symptome musste dafür niemand haben", sagte der Vorsitzende Richter und ergänzte: "Selbst Patienten, die ausdrücklich gesagt hatten, dass sie keine Beschwerden haben, bekamen ein Maskenfreistellungsattest."
Die Rechtsprechung sei in dieser Sache gefestigt. Selbst der Bundesgerichtshof habe bestätigt: Wird ein Attest "ins Blaue hinein" ausgestellt, gilt es als unrichtiges Attest. "Ronald Weikl hat die ärztlichen Standards nicht eingehalten", bilanzierte das Gericht und begründete damit die Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Gericht spricht kein Berufsverbot aus
Weil einige Fälle eingestellt worden waren und letztlich nur noch 24 Atteste abgeurteilt wurden, belief sich die Strafe schlussendlich auf ein Jahr. Ein Berufsverbot, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, sprachen die Richter nicht aus.
Denn aus ihrer Sicht hatte Weikl keine erheblichen rechtswidrigen Taten begangen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und ein Berufsverbot für drei Jahre gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
Richter: Es ging nicht um Weltanschauungen
Der Vorsitzende Richter erklärte Weikl und seinen Anhängern, dass es bei dem Prozess nie um ideologische Weltanschauungen gegangen sei: "Es ging hier auch nie um die Wirksamkeit von Masken und auch nicht darum, ob wir die Maskenpflicht gutheißen." Befasst habe sich das Gericht lediglich mit der Frage, ob der Arzt seinen Patienten Blanko-Atteste ausgestellt hatte, ohne sie zu untersuchen. Und in diesem Punkt war das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass genau das geschehen sei.
- Zum Artikel: Söder offen für Ende der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
Verteidiger könnten in Revision gehen
Ob Weikls Verteidiger Revision einlegen, ist noch unklar, aber wahrscheinlich. Denn Weikl verabschiedete sich mit den Worten "es geht weiter" von seinen etwa 120 Anhängern, die vor dem Landgericht zusammen gekommen waren - und jubelnd überbrachten sie ihm Rosen und demonstrierten mit Plakaten, auf denen "Freispruch" stand.
Bekanntes Gesicht in der Corona-Skeptiker-Szene
Ronald Weikl ist in der Corona-Skeptiker-Szene und bei den sogenannten Querdenkern bekannt. Er trat mehrere Male auf Demonstrationen als Redner auf. Gemeinsam mit Sucharit Bhakdi führt er den Verein "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie", der Fehlinformationen über die Pandemie und Impfungen verbreitet.
Weitere Prozesse folgen
Der Passauer Frauenarzt ist kein Einzelfall: Im Freistaat gab es möglicherweise rund ein Dutzend Ärzte, die mit Hunderten oder gar Tausenden Maskenattesten aufgefallen sind. Das schätzt die Landesärztekammer. Es fielen dazu auch schon Gerichtsurteile: So wurde eine Ärztin aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen wegen falscher Maskenatteste zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Richter am Amtsgericht verhängten außerdem ein Berufsverbot von drei Jahren.
Es stehen weitere Prozesse wegen ähnlicher Fälle an. Die bayerische Justiz muss sich demnächst mit einem Arzt aus dem südlichen Landkreis Schwandorf beschäftigen. Auch er steht im Verdacht, Maskenfreistellungsatteste leichtfertig beziehungsweise auf Wunsch der Eltern ausgestellt zu haben. Seine Atteste tauchten auffallend häufig in Schulen auf.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!