Im Prozess um Veruntreuung und Betrug gegen einen ehemaligen Geschäftsführer der Augustinum-Seniorenheime hat der Angeklagte eine Mitschuld eingeräumt. "Der Angeklagte steht zu seiner Verantwortung", sagte sein Anwalt zu Prozessbeginn am Freitag vor dem Landgericht München I. Er trage aber keinesfalls allein die Schuld daran, dass die Augustinum-Gruppe bei dubiosen Immobiliengeschäften um Millionen geprellt wurde. Er sei "ans Messer geliefert" worden.
"Ich bin ja kein Jurist"
Die Hauptverantwortung trage ein inzwischen verstorbener Rechtsberater des Augustinums, dem der Ex-Geschäftsführer nahezu blind vertraut habe. "Es gab für mich keinen Anlass, ihm nicht zu trauen", sagte der Angeklagte. "Ich hab die Verträge auch nicht verstanden, ich bin ehrlich. Ich bin ja kein Jurist." Aus Sicht der Verteidigung tragen auch noch andere Augustinum-Verantwortliche eine Mitschuld.
Bei Verkäufen der Altenheime Geld abgezweigt?
Hintergrund des Prozesses ist, dass die Gruppe zahlreiche ihrer Altenheime verkauft hatte, um sie dann wieder zu mieten. Davon versprach man sich mehr Flexibilität. Bei den Verkäufen aber soll – mithilfe des damaligen und nun angeklagten Geschäftsführers – Geld abgezweigt worden sein.
Ursprünglich waren in der Sache noch drei weitere mutmaßliche Mittäter beschuldigt worden, die nicht zur Augustinum-Gruppe, sondern zur Käuferseite gehörten. Das Verfahren gegen sie wurde allerdings nach Gerichtsangaben gegen teils hohe Geldauflagen eingestellt.
Auch weitere dem Ex-Geschäftsführer vorgeworfene Taten aus der ursprünglich bei Gericht eingereichten Anklage wurden nicht zur Hauptverhandlung zugelassen, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Augustinum-Gruppe will Verkäufe rückgängig machen
Bei den mutmaßlichen Taten, die jetzt noch vor Gericht verhandelt werden, soll ein Schaden von sechs Millionen Euro entstanden sein. Wie hoch die Augustinum-Gruppe selbst den Gesamtschaden in dem mutmaßlichen Betrugsfall heute beziffert, wollte ein Sprecher des Unternehmens auf dpa-Anfrage nicht sagen. Die Gruppe will die mutmaßlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauften Immobilien zurückholen und den Verkauf rückgängig machen. Nach Angaben des Sprechers handelt es sich dabei um elf Häuser. Dazu laufen auch einige Zivilverfahren.
Die Augustinum-Gruppe betreibt 23 Seniorenheime in neun Bundesländern, in denen insgesamt 7.500 Menschen leben, davon knapp die Hälfte an den elf Standorten, die die Gruppe zurückhaben will.
Nur zwei Verhandlungstage
Für den Prozess gegen den Ex-Geschäftsführer sind nur zwei Verhandlungstage angesetzt worden. Das Urteil könnte demnach schon am 5. Februar verkündet werden.
"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!