Laut Anklage hatte der Arzt von 2013 bis 2015 reihenweise Frauen bei Untersuchungen intim berührt. Dadurch habe sich der 49-Jährige sexuell erregen wollen, so die Anklage. Medizinische Gründe für sein Vorgehen habe es nicht gegeben.
10.000 Euro an gemeinnützige Organisation
Wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses wurde er deshalb zu der Bewährungsstrafe verurteilt. Als Bewährungsauflage muss der Arzt 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Patientinnen erstatteten Anzeige
Der Allgemeinarzt hatte sich auf alternative Behandlungsmethoden spezialisiert. Die geschädigten Frauen waren unter anderem zu ihm gekommen, um sich wegen Haarausfall oder Schwindelgefühlen behandeln zu lassen. Doch der Arzt tastete in einem Fall etwa die Brust der Patientin ab, in einem anderen Fall rieb er eine Patientin im Intimbereich mit einem Gel ein. Die Frauen erstatteten Anzeige.