Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich in einer Berufungsklage mit dem Klimacamp Augsburg befasst. Der Vorsitzende Richter hat zum Abschluss der Verhandlung angedeutet, dass er in seinem Urteil der Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Augsburg im Wesentlichen folgen wird. Für das Klimacamp bedeutet das: Eine Räumung steht erstmal nicht zur Debatte.
Streit zwischen Klimacamp und der Stadt Augsburg
Die Augsburger Verwaltungsrichter hatten in erster Instanz eine Räumung des Klimacamps im Juli 2020 abgelehnt. Die Initiative "Fridays for Future", die die Dauerkundgebung in der Augsburger Innenstadt nun seit 20 Monaten organisiert, musste das Klimacamp nicht abbauen. Dagegen war die Stadt Augsburg in der nächsten Instanz in Berufung gegangen.
Verwaltungsgericht prüft jeden Einzelfall
Dabei hat nun das Bayerische Verwaltungsgericht die Entscheidung aus dem Jahr 2020 überprüft. Der Vorsitzende Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass der bayerische Verwaltungsgerichtshof keine Aussage dazu treffen wird, ob die dauerhafte Versammlung rechtens war, ist oder sein wird. Es komme immer auf den Einzelfall und die genaueren Umstände an.
Dauerkundgebungen seien unter Umständen mit dem bayerischen Versammlungsgesetz vereinbar, müssten aber unter anderem auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllen. Das sei von Fall zu Fall neu zu prüfen.
- Gericht urteilt über Klimacamp: Ist der Dauer-Protest rechtens?
Eine Entscheidung will der Verwaltungsgerichtshof in dieser Woche treffen. Wie ein VGH-Sprecher am Abend erläuterte, soll der Beschluss des Senats eventuell bereits am morgigen Dienstag bekanntgegeben werden.
Bundesweit viele Klimacamps nach Augsburger Vorbild
Im Augsburger Klimacamp sind seit Juli 2020 Tag und Nacht mindestens zwei Klima-Aktivisten anwesend, um die Genehmigung als Versammlung nicht zu gefährden: Sie schlafen auf Matratzen und Holzpaletten, über die Planen gespannt sind. Mittlerweile gibt es dutzende Nachahmer des Klimacamps in ganz Deutschland.
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