Fast 28 Millionen Impfdosen gegen das Corona-Virus sind in Bayern bis zum 17. August gespritzt worden. Nach Zahlen des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) haben 984 Menschen einen Antrag eingereicht, dass sie von dem Vakzin einen dauerhaften Schaden erlitten haben. Darunter fallen zum Beispiel Herzmuskelentzündungen oder Sinusvenenthrombosen.
Geschädigte erhalten monatliche Zahlungen
Wird durch eine öffentlich empfohlene Impfung ein Impfschaden verursacht, gilt das soziale Entschädigungsrecht. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Grundrente zu. Statt der bislang 156 bis 811 Euro monatlich werden nun mit Berücksichtigung der Inflation 164 Euro bis 854 Euro pro Monat gezahlt. Zudem sind Zusatzzahlungen möglich, abhängig von den Impfschäden und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen.
Bei den 16 Anerkennungen in Bayern wurden in 8 Fällen unter anderem Versorgungsrenten gewährt, wie das ZBFS mitteilte
Prüfung der Einzelfälle dauert
Um als dauerhaft anerkannt zu werden, müssen die Beschwerden mindestens sechs Monate andauern. Das Paul-Ehrlich-Institut weist auch darauf hin, dass nicht alle Reaktionen, die in zeitlicher Nähe zu einer Impfung auftreten, auch von ihr verursacht wurden.
Die Prüfung der Anträge dauert laut ZBFS oft lange, weil jeder Fall und jedes Gutachten einzeln geprüft werden muss. Von den 984 Fällen sind bisher erst 242 bearbeitet worden. Davon wurden 216 abgelehnt und 10 zurückgenommen.
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Mehr als 4.400 Anträge bundesweit
Bundesweit – das hatte die "Welt am Sonntag" am Wochenende unter Berufung auf eine Umfrage in den Bundesländern berichtet – sind mehr als 4.400 Anträge auf Impfschäden eingegangen. Davon waren die meisten noch nicht bearbeitet, insgesamt wurden aber 743 Anträge abgelehnt und 96 angenommen.
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