Beim politischen Aschermittwoch in Niederbayern geht es bei den verschiedenen Parteiveranstaltungen oft nicht gerade zimperlich zur Sache. 2023 soll dabei der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) beleidigt haben. Über den Fall wird bald ein Gericht entscheiden.
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Protschka lehnte Zahlung von Geldstrafe ab
Der Prozess gegen den Bundestagsabgeordneten aus dem niederbayerischen Mamming sei für den 25. Juni geplant, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Deggendorf am. Zuvor hatte Protschka gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen Einspruch eingelegt. Sollte er diesen nicht noch zurückziehen, kommt es automatisch zum Prozess.
Beleidigungen: "Södolf" und "Landesverräter"
Grund für das Verfahren ist eine Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten. Protschka soll Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD 2023 in Niederbayern unter anderem als "Södolf" und "Landesverräter" bezeichnet haben. Der Bundestag hatte in der Folge Protschkas Immunität aufgehoben, um ein Strafverfahren zu ermöglichen. Laut Generalstaatsanwaltschaft München liegt die im Strafbefehl beantragte Geldstrafe für den Niederbayern "im unteren fünfstelligen Bereich".
Protschka: "Habe mir nichts vorzuwerfen"
Der Deutschen Presseagentur (dpa) sagte Protschka, er freue sich auf den Prozesstermin: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Es war eine politische Rede auf einer politischen Veranstaltung von einem Politiker." Der politische Aschermittwoch sei "bekannt für derbe Reden", Söder habe in diesem Rahmen in diesem Jahr auch die AfD-Fraktionschefin im Landtag, Katrin Ebner-Steiner, als "Leni Riefenstahl für Arme" bezeichnet. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Aussagen irgendwie rechtswidrig waren", so der 46-Jährige. Er erwarte einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens.
Urteil in ähnlichem Verfahren erst vor wenigen Wochen
Erst Anfang April hatte das Gericht in Deggendorf mit dem österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz einen weiteren Redner bei der Veranstaltung wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fast 15.000 Euro verurteilt. Der Österreicher hatte Söder dort teils mit denselben Bezeichnungen bedacht, die AfD-Landeschef Protschka nun angelastet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er zudem einen "Horrorclown".
Grosz hatte vor Gericht argumentiert, es handle sich bei seinen Aussagen um Satire. Das Gericht entschied gegen ihn. Grosz legte gegen das Urteil Berufung ein, es ist damit bislang nicht rechtskräftig.
Mit Informationen von dpa
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