Derzeit sind in Oberbayern die Stadt Rosenheim und drei Landkreise von der neuen "15 km-Regelung" betroffen: Das Berchtesgadener Land mit dem höchsten Inzidenzwert von 338, sowie der Landkreis Miesbach und - neu - auch der Landkreis Ebersberg. Teilweise sperren sie, wie viele andere bayerische Landkreise auch, Ausflügler jetzt aus.
Ausflüge ins Berchtesgadener Land verboten
Von heute an sind touristische Tagesausflüge in den Landkreis verboten. Das Landratsamt begründete das Verbot mit der hohen Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Aktuell liegt der Inzidenzwert bei 325,69 (LGL-Zahlen vom 12.01., 8.00 Uhr). Die Allgemeinverfügung gilt ab 13.1., 0.00 Uhr vorerst bis Sonntag, den 31. Januar. Die Einreise aus einem anderen Landkreis in das Berchtesgadener Land bleibt aus triftigem Grund erlaubt. Dazu zählen beispielsweise Arztbesuche, Arbeitswege oder Familienbesuche.
Für Einheimische gilt 15-km-Regelung ohnehin
Das neue Ausflugsverbot gilt zusätzlich zu der seit Montag geltenden Regelung, wonach sich Bewohnerinnen und Bewohner von Regionen mit einer Inzidenz über 200 für touristische Tagesausflüge nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen.
Hohe Bußgelder drohen
Das Infektionsschutzgesetz sieht nach Angaben des Landratsamts ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zufolge droht bei Verstößen gegen die neue 15-Kilometer-Regel ein Bußgeld von 500 Euro; von diesem Regelsatz könne aber nach oben oder unten abgewichen werden.
Auch Miesbach will Tagesausflügler ausschließen
Der Landkreis Miesbach, in dem die Inzidenz ebenfalls über 200 liegt - hatte bereits angekündigt, dass er touristische Tagesausflügler ausschließen will. Der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis (CSU) begründete dies damit, dass der unheimliche Ansturm auf die Ausflugsziele, vor allem zum Spitzing- und Schliersee, nicht nur dafür gesorgt habe, dass der Verkehr zusammenbricht. Auch viele Knochenbrüche und Verletzungen haben das ohnehin knappe Personal im Kreiskrankenhaus Agatharied enorm belastet.
Kreis Ebersberg schließt Ausflügler vorerst nicht aus
Nachdem nun auch im Landkeis Ebersberg der Inzidenzwert über 200 liegt (207,5), gilt auch dort ab sofort die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Auswärtige Ausflügler werden aber nicht ausgesperrt, sofern sie aus Landkreisen kommen, in denen der Inzidenzwert von 200 aktuell nicht überschritten wird. Das teilte eine Sprecherin des Landratsamtes auf BR-Anfrage mit.
Keine zusätzlichen Beschränkungen für die Stadt Rosenheim
In Stadt und Landkreis Rosenheim ist nur die Stadt Rosenheim von der 15-km-Regelung betroffen. Die aktuelle 7-Tage Inzidenz der Stadt liegt bei 206, die des Landkreises bei 153. Eine eigene Allgemeinverfügung wird die Stadt Rosenheim nicht erlassen. Somit gilt die allgemeine 15-km-Regel bei tagstouristischen Ausflügen.
"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!