Mit seinem Hochhaus ist der Bayerische Rundfunk in der Münchner Innenstadt weithin sichtbar. Im Nordteil desselben Areals steht auch der sogenannte Studiobau, aus dem über Jahrzehnte fast alle Radioprogramme des BR gesendet wurden. Der Bayerische Rundfunk plant diesen Teil des Areals inklusive des Studiobaus zu verkaufen, um damit die Umgestaltung des südlichen Teils rund um das Hochhaus zu einem gemeinwohlorientierten neuen Campus für Medien und Kultur zu finanzieren.
Studiobau soll unter Denkmalschutz gestellt werden
Nun verändert sich die Lage, denn das Landesamt für Denkmalpflege will den Studiobau unter Denkmalschutz stellen.
Die Entscheidung, den Studiobau mit seiner Muschelkalkplatten-Fassade an der Marsstraße in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs unter Denkmalschutz zu stellen, kommt nach Angaben des Bayerischen Rundfunks überraschend. Laut BR war das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) in der Vergangenheit zunächst zu anders lautenden Erkenntnissen gekommen.
Neue Gutachten als Entscheidungsgrundlage
Das BLfD stützt seine jetzige Einschätzung auf die Gutachten zweier externer Fachbüros. Ihre Untersuchungen konzentrieren sich vornehmlich auf die Bautechnik und die Raumakustik. Die Ergebnisse der Gutachten "fördern die Besonderheit des Baus deutlich zutage", heißt es in einer Mitteilung des bayerischen Kunstministeriums. Die besondere Wertigkeit des BR-Studiobaus liege "vorrangig in den drei Studiosälen mit der zeitgenössisch herausragenden Bau- und Akustiktechnik". Dem Studiobau, vor allem dessen inneren konstruktiven Kern mit den darin befindlichen Studioräumen, "kommt damit eine besondere bau- und technikgeschichtliche Bedeutung im Sinne von Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes zu".
Kunstminister Blume: "Denkmaleigenschaft liegt vor"
Der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) teilte mit, es sei wichtig, dass damit für alle Beteiligten "Klarheit hergestellt" sei. "Noch gibt es zwar keine formale denkmalschutzrechtliche Entscheidung, aber schon jetzt ist unzweifelhaft klar, dass aufgrund neuer Anhaltspunkte die Denkmaleigenschaft des BR-Studiobaus vorliegt", so Blume.
Der Leiter des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil erklärte: "Das Gebäude ist in seinen Qualitäten einzigartig. Sowohl aus technischer als auch akustischer Sicht ist es ein einmaliges Dokument der Zeitgeschichte, dem eine herausragende Stellung im deutschsprachigen Raum zukommt." Es präge die zeitgenössische Rundfunkgeschichte und werde mit der Aufnahme in die Bayerische Denkmalliste nun entsprechend gewürdigt.
BR will Entscheidung prüfen
Für den Bayerischen Rundfunk werde es nun schwieriger, das Grundstück, auf dem der Studiobau steht, zu veräußern, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Ein möglicher Verkaufserlös werde um einen hohen zweistelligen Millionenbetrag geringer ausfallen, heißt es von Unternehmenssprecher Steffen Jenter. Man werde die Bewertung deswegen juristisch und mit Blick auf die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen prüfen lassen, so Jenter. Klar sei aber, dass man den Verkauf des Grundstücks nun unter erschwerten Bedingungen angehen müsse.
BR soll Immobilienbestand reduzieren
Mit dem Geld aus dem Verkauf des Grundstücks plant der BR eigentlich, die restlichen Gebäude am Innenstadt-Standort zu sanieren. Dort soll in Zukunft das Munich Media Hub entstehen, ein öffentlich zugänglicher Campus für verschiedene Medien, Kultur und Bildung. Der BR selbst will sich zu 80 Prozent aus der Innenstadt zurückziehen. Mittelfristig will der Sender große Teile des Betriebs auf seinen Standort im Münchner Stadtteil Freimann verlegen.
Der teilweise Rückzug vom Areal am Münchner Hauptbahnhof geht laut BR unter anderem auf eine Forderung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zurück. Diese sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Immobilienbestand verkleinern sollen.
Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks ist der Teilbereich, auf dem der Studiobau steht, aber das einzige Grundstück, das der Sender frei verkaufen kann. Für die anderen Flächen des Innenstadt-Areals sei im Bebauungsplan ausschließlich eine gemeinwohlorientierte Nutzung vorgesehen.
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