Auch 28 Jahre nach dem dem Tod der damals 13-jährigen Sabine B. aus Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart ist der Fall nicht abgeschlossen. Es laufen Ermittlungsverfahren gegen zwei Personen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Anklage wegen Mordes erhoben werden kann oder das Verfahren eingestellt wird, so der stellvertretende Pressesprecher Tobias Knahn gegenüber BR24.
Mädchen tot in Güllegrube aufgefunden
Rückblick auf den 15. Dezember 1993: Als das junge Mädchen, das als zuverlässig gilt, nicht mehr nach Hause kommt, wird intensiv gesucht. Zunächst vergeblich, doch schließlich wird das Fahrrad des Mädchens bei einem Aussiedlerhof gefunden.
Dann stoßen die Ermittler auf Kleidungsstücke in einer Grube. Ihr Leichnam wird zwei Tage später unter dem schweren Betondeckel einer Güllegrube auf einem Aussiedlerhof gefunden. Die Jugendliche wurde dort auf dem Tennenboden geschlagen, gewürgt und erstickt, stellen die Ermittler und Gerichtsmediziner fest.
Keine ausreichenden Beweise
Bis heute ist nicht klar, was damals passiert ist und wer den Teenager getötet hat. Mehrfach festgenommen und wieder freigelassen wurde 1993/94 ein 15-jähriger Junge, der wenige Monate später vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen wurde.
Das Gericht stellte fest, dass er es aufgrund von Zeugenaussagen und des zeitlichen Ablaufs nicht gewesen sein konnte. Einige Jahre später kam er unverschuldet bei einem Autounfall ums Leben. Gegen zwei weitere Wiesenfelder, damals 17 und 29 Jahre alt, hatte es nicht genügend Beweise gegeben.
DNA-Spuren führten zu neuen Ermittlungen
Im Januar dieses Jahres ist der sogenannte "Cold Case" wieder aufgerollt worden. Zwei DNA-Spuren eines Tatverdächtigen am Opfer hatten dazu geführt. Ein heute 45-Jähriger kam in U-Haft wegen dringenden Mordverdachts, wurde aber nach zehn Wochen wieder entlassen.
Die Kriminalpolizei ermittelte intensiv: Sie hatte ein Zeugentelefon geschaltet, zudem waren Polizeikräfte in Wiesenfeld, Halsbach und Rohrbach von Haus zu Haus unterwegs und verteilten auch Flyer mit Hinweis auf das Zeugentelefon. Jede Information, auch wenn sie noch so unwichtig erscheine, könne für die Aufklärung der Tat von Bedeutung sein, hieß es.
Ausreichend Indizien für Mordanklage?
Jetzt liegt der Staatsanwaltschaft der Schlussbericht der Kriminalpolizei zu den Ermittlungen vor. Die Ermittlungsakte sei sehr umfangreich, müsse gelesen und strafrechtlich geprüft werden, bevor das Ergebnis bekannt gegeben wird, so Oberstaatsanwalt Knahn.
Wann das sei, stehe nicht fest. Es geht um die Frage, ob die Indizien ausreichen, eine Mordanklage zu erheben. Denn Totschlag verjährt in Deutschland nach 20 Jahren, Mord hingegen nie.
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