Einwegbecher im Müll.
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Corona-Getränke-Müll: Private To-Go-Behälter unerwünscht?

Corona-Getränke-Müll: Private To-Go-Behälter unerwünscht?

Darf Bier an der Kneipe frisch in den eigenen Bierkrug gezapft werden? Prinzipiell ist das erlaubt. Doch ausgerechnet Umweltminister Glauber rät derzeit wegen Corona von Mehrweg-Bechern ab. Viele Wirte und Barbetreiber bieten den Service trotzdem an.

Die Corona-Krise lässt vielerorts die Mülleimer mit Einwegverpackungen überquellen. Eine Lösung wären private Behältnisse.

Umweltminister Glauber rät von privaten Mehrwegbehältern ab

Es gibt keine Regelung, die verbietet, dass Kunden ihre eigenen Mehrwegbehälter mitbringen dürfen, um Essen und Getränke bei Gastronomiebetrieben abzuholen. Daran hat auch die Corona-Pandemie nichts geändert. Aber der bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (FW) rät trotzdem davon ab.

In einem Schreiben an die Einzelhandelsverbände empfiehlt der Minister ausdrücklich, dass Betriebe aktuell darauf verzichten sollten, Lebensmittel in To-Go-Becher und Mehrweg-Behältnisse zu füllen.

Hygienischer Umgang mit Behältern muss gewährleistet sein

Laut bayerischem Amt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist das Befüllen von kundeneigenen Mehrwegbehältern aus fachlicher Sicht auch in Zeiten von Corona problemlos, solange der Umgang damit hygienisch einwandfrei ist. Das heißt, dass unter anderem die Flächen gereinigt werden müssen, nachdem sie mit den Behältern in Berührung kamen. Außerdem sei es empfehlenswert für das Personal, sich im Anschluss die Hände zu waschen.

Corona erschwert den Umgang mit privaten Behältnissen

Was natürlich einen großen Aufwand bedeutet. Laut LGL lehnen deswegen viele Einzelhandelsgeschäfte wie Bäckereien und Metzgereien derzeit die Entgegennahme und das Wiederbefüllen von selbst mitgebrachten Behältnissen ab - zum Schutz des Personals und um Verunsicherung auf beiden Seiten zu vermeiden. Wegen der andauernden Pandemie versuchen Ladenbesitzer ohnehin, den Kundenkontakt durch Kartenzahlung, Trennwände und kontaktlose Abholung zu minimieren.

Nicht verboten, aber auch keine Pflicht

Es also nicht verboten, aber natürlich gibt es auch keine Pflicht, dass Betriebe Getränke und Essen in mitgebrachten Behältnissen abgeben müssen. Die Entscheidung liegt immer beim Ladenbesitzer. In München und Umgebung gibt es viele Gastronomiebetriebe, die nach wie vor kundeneigene Behältnisse annehmen und auffüllen. Im Münchner Glockenbachviertel gibt es außerdem beispielsweise eine Bier-Tankstelle, bei der Kunden eigene Trinkgefäße mitbringen und sogar selbst zapfen können.

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