Seit diesem Donnerstag gelten in Bayern weniger strenge Corona-Regeln, unter anderem dürfen Ungeimpfte mit negativem Test wieder mehr Bereiche besuchen oder nutzen. An den Schulen im Freistaat gibt es dagegen bisher keine Lockerungen, auch wenn Bund und Länder sich am Mittwoch darauf geeinigt haben, die meisten Maßnahmen bis 20. März stufenweise fallen zu lassen.
Bislang gilt in Bayerns Schulen eine weitreichende Maskenpflicht. Auch am Sitzplatz im Klassenzimmer dürfen die Schülerinnen und Schüler ihren Mund-Nasen-Schutz nicht abnehmen - anders als etwa Erwachsene im Wirtshaus, wo am Tisch keine Maske getragen werden muss.
Für den Sportunterricht in der Turnhalle gilt im Freistaat ebenfalls weiter: nur mit Maske. An Grundschulen reicht eine sogenannte Alltagsmaske, Schüler an weiterführenden Schulen brauchen mindestens eine OP-Maske.
Piazolo: Corona-Schutzmaßnahmen nicht zu früh aufheben
Die Regeln sollen vorerst auch nicht gelockert werden. Man dürfe sich jetzt "nicht dazu verleiten lassen, wirksame Schutzmaßnahmen wie Masken und Testungen verfrüht aufzuheben", sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) der "Augsburger Allgemeinen". Er verstehe aber "das Bedürfnis vieler Schülerinnen und Schüler, möglichst schnell wieder zu dem Schulleben zurückzukehren, wie wir es vor Corona kannten".
Der bayerische Kultusminister betonte erneut, dass für ihn das oberste Ziel der Präsenzunterricht bleibe. Mit Blick auf mögliche Lockerungen der Corona-Regeln für die Schulen sagte er: Die Herausforderung der nächsten Wochen werde es sein, die "Balance bei den Rahmenbedingungen" zu finden, unter denen Präsenzunterricht weiter stattfinden könne. Dabei sei "immer neu zu prüfen, was notwendig und angemessen ist".
Bund-Länder-Beschluss: Keine Details für die Schulen
Für die Schulen sieht der aktuelle Beschluss von Bund und Ländern keinen konkreten Zeitplan vor. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten fordern allerdings über den 19. März hinaus, generell eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen als "Basisschutzmaßnahme" zu ermöglichen.
Die entsprechende rechtliche Grundlage müsste der Bundestag schaffen. Mit Blick auf die "niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahmen" heißt es im Bund-Länder-Beschluss: "Diese Möglichkeiten sind auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig."
Bayern fügte dem Beschluss eine Protokollerklärung hinzu, in dem es auch um die Schulen geht. Darin heißt es: Ein sicherer Präsenzunterricht sei von zentraler Bedeutung. Trotz derzeit extrem hoher Inzidenzwerte in der jüngeren Bevölkerungsgruppe steht in der bayerischen Protokollerklärung weiter: "Eine 'Durchseuchung' der jungen Generation ist nicht hinnehmbar." Der Bund stehe in der Verantwortung, weiter "die rechtlichen Möglichkeiten für konsequente Konzepte inklusive Masken- und Testpflichten zum Schutz der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten".
FDP-Bildungspolitiker Fischbach: "Time for change!"
In der sogenannten Schulfamilie - also bei Eltern, Kindern, Lehrern und andere Beteiligten - ist es im Freistaat genau wie bei anderen Themen: Manchen gehen die aktuellen Regeln viel zu weit, andere halten sie für richtig, wieder andere wünschen sich noch mehr Schutzmaßnahmen.
Kritik gibt es besonders an der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht. "Es ist völlig überholt, dass im Schulsport selbst mit Abstand die Maskenpflicht gilt", twitterte Matthias Fischbach, der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Er kritisierte auch, dass "Singen im Musikunterricht verboten bleibt". Es gebe überall Lockerungen, nur nicht an Schulen. Fischbachs Fazit: "Time for change!"
Masken-Aus im Klassenzimmer in einigen Bundesländern
Ob die Bundesländer einheitlich vorgehen beim Aus für die Maskenpflicht in den Schulen, bleibt derweil abzuwarten. Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) hatte bereits am Dienstag angekündigt, dass in ihrem Bundesland Schüler ab dem 7. März keine Masken mehr in Klassenräumen tragen müssen. Am Donnerstag zog Niedersachsen nach. Dort sollen Grund- und Förderschüler ab 21. März auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichten können, bis Anfang Mai sollen alle weiteren Schüler folgen. Bis dahin soll zudem die Testpflicht komplett entfallen.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte am Mittwoch zu sorgsamen Schritten gemahnt. "In den Schulen sollten wir in den kommenden Wochen noch Vorsicht walten lassen", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Wenn wir die Schüler weiter regelmäßig testen und sie in der Schule Masken tragen, können wir den Präsenzunterricht und den Infektionsschutz gut miteinander verbinden." Daran solle noch ein paar Wochen festgehalten werden - "bis die Infektionslage Lockerungen im Bildungsbereich regional differenziert erlaubt".
Bayern: Keine Einschränkung mehr für ungeimpfte Jugendliche
In dieser Woche hat das bayerische Kabinett eine Lockerung für ungeimpfte Jugendliche beschlossen: Sofern sie regelmäßig in der Schule getestet werden, haben sie seit diesem Donnerstag grundsätzlich wieder Zutritt zu Bereichen wie Kinos oder Museen. "Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben ab sofort auch ohne Impfung Zugang zu allen 2G-Bereichen", betonte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).
An den Testregeln in den bayerischen Schulen ändert sich unterdessen vorerst nichts. Grund- und Förderschulkinder machen zweimal wöchentlich einen PCR-Pooltest sowie einen Schnelltest, demnächst gilt das auch für Fünft- und Sechstklässler. Ältere Schülerinnen und Schüler machen einen solchen Selbsttest dreimal wöchentlich. Zuletzt forderte unter anderem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKL) die "Beendigung anlassloser Massentests" besonders in Schulen und Kitas. Die Tests würden "keinen erkennbaren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten".
Wichtig ist auch: Seit kurzem müssen die Kontaktpersonen von infizierten Schülern im Regelfall nicht mehr in Quarantäne.
- Zum Artikel: "Schließung, Quarantäne, Tests: Was in Kita, Hort und Schule gilt" (Stand: 08.02.22)
(mit Informationen von dpa und epd)
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