Eltern-Kind-Parkplätze - auch Familienparkplätze genannt - oder Frauenparkplätze sind die beliebtesten auf dem Einkaufsgelände oder im Parkhaus: Sie sind meist hell und sehr nah an den Eingängen, breit und bequem - und deswegen entsprechend beliebt, wenn man einkaufen gehen muss. Diese Stellflächen sollen es Eltern erleichtern, ihre Kinder aus dem Kindersitz zu bekommen, oder sollen Frauen ein stärkeres Sicherheitsgefühl geben. Trotzdem stellen sich immer wieder Männer auf Frauenparkplätze oder Menschen ohne Kinder auf Familienplätze. Es stellt sich die Frage: Darf man das?
Auf dem Supermarkt Parkplatz gilt nicht die StVO
Nein, sagt Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher des ADAC: Denn auf Supermarktplätzen gelte nicht die Straßenverkehrsordnung. "Man muss unterscheiden zwischen dem öffentlichen Verkehrsraum und privaten Grundstücken, wie es zum Beispiel Supermarktparkplätze sind. Die gehören den Supermarktbetreibern, und die können bestimmte Regeln festsetzen." Wenn man auf den Parkplatz fährt, geht man einen Vertrag ein, man akzeptiert also automatisch die Vertragsbedingungen." Die müssten allerdings klar ersichtlich sein, etwa durch eine auf dem Parkplatz sichtbare Beschilderung, die erkläre, "was gilt und was droht, wenn man gegen die Regeln verstößt", so Schnaars.
Im öffentlichen Raum: Frauen- und Familienparkplätze nicht rechtsverbindlich
Im öffentlichen Raum sieht die Lage etwas anders aus. Die Straßenverkehrsordnung kennt die Begriffe "Frauenparkplatz" oder "Familienparkplatz" nicht; es gibt auch keine offiziellen Schilder, an die man sich halten muss, wie an ein Stopp- oder ein Einbahnstraßenschild. Dementsprechend begehen zum Beispiel Männer, die auf Frauenparkplätzen parken, keine Ordnungswidrigkeit - und bekommen auch kein Bußgeld.
Supermarkt darf bei Zuwiderhandlung Strafen verhängen
Wer allerdings mit seinem Auto auf einen Einkaufsparkplatz fährt, muss sich an die Regeln des Supermarktes halten. Und der darf bei Zuwiderhandlung auch Strafen verhängen. Dabei käme es immer ganz genau darauf an, was ausgeschrieben sei, sagt ADAC-Sprecher Schnaars. "Wenn in den AGB steht, dass auf Familienparkplätzen nur diejenigen mit Kleinkindern parken dürfen, dann hat der Supermarktbetreiber die Möglichkeit zu sagen: 'Sie haben keine Kinder', dann kann hier eine Vertragsstrafe drohen. Das muss dann aber auch klar aus diesen AGB ersichtlich sein. Er darf theoretisch auch das Auto abschleppen." Eine Vertragsstrafe ist kein Bußgeld, allerdings dem Bußgeld ähnlich.
Die Höhe der Geldstrafen muss angemessen sein
Das Fazit: Der Parkplatz ist Privatbesitz, also darf der Eigentümer die Regeln bestimmen. Wer keine Strafe zahlen will, sollte also die Schilder beachten. Und auch wenn die Höhe laut ADAC-Sprecher angemessen sein muss: Geldstrafen oder Abschleppkosten sind teuer.
Dieser Artikel ist erstmals am 21. September 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!