- Zur aktuellen Entwicklung "Corona-Demo trotz Ausgangssperre: Polizeigewerkschaft übt Kritik"
Die “Querdenken”-Demo am Sonntagabend in München ist aktuell Gegenstand reger Diskussionen. Obwohl in Bayern eine Ausgangssperre ab 21 Uhr gilt, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilantrag am Sonntag entschieden, dass die Demonstration von 20 bis 22.15 Uhr stattfinden darf. Mit dieser Entscheidung habe das Gericht aber keine abschließende Aussage getroffen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit höher einzustufen ist als die Ausgangssperre und somit der Infektionsschutz, betont ein Pressesprecher.
Am Sonntag sei über einen Eilantrag entschieden worden, solche schwierigen Entscheidungen könnten nicht in der Kürze der Zeit getroffen werden. Das Gericht habe stattdessen geprüft, ob es für das Infektionsrisiko eine relevante Rolle spielt, ob die Versammlung vor oder während der Ausgangssperre stattfindet.
KVR wollte Demo vor Ausgangssperre stattfinden lassen
Das Kreisverwaltungsreferat hatte angeordnet, dass die Demo von 17.45 Uhr bis spätestens 20 Uhr stattfinden soll, statt wie vom Veranstalter gewünscht von 20 Uhr bis 22.15 Uhr. Die Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut, demnach habe der Veranstalter das Recht, Ort, Zeit und Motto selbst zu bestimmen. Der Verwaltungsgerichtshof habe deshalb entschieden, dass die Demonstration zum späteren Zeitpunkt stattfinden darf, da die Uhrzeit keine Auswirkung auf das Infektionsgeschehen hat, wie ein Pressesprecher dem Bayerischen Rundfunk sagte.
300 Gegner der Corona-Auflagen demonstrierten
Ursprünglich hatte "Querdenken" einen Demonstrationszug mit 1.000 Teilnehmern auf dem Altstadtring und anschließender Kundgebung vor dem Verwaltungsgerichtshof geplant. Das hatte das Münchner Kreisverwaltungsreferat verboten und stattdessen eine stationäre Versammlung bis spätestens 20 Uhr genehmigt. Die Teilnehmerzahl wurde auf 200 begrenzt.
Laut Polizei waren in der Spitze kurz nach Versammlungsbeginn rund 300 Versammlungsteilnehmer anwesend. Die Polizei war mit rund 500 Kräften im Einsatz, um unter anderem die Einhaltung der Maskenpflicht durchzusetzen. Die Mindestabstände wurden weitestgehend eingehalten.
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