Was ab heute für Genesene und Geimpfte in Bayern gilt
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Was seit Donnerstag für Genesene und Geimpfte in Bayern gilt

Was seit Donnerstag für Genesene und Geimpfte in Bayern gilt

Terminshopping und Friseur-Besuch ohne Corona-Test, Spaziergänge zu jeder Nachtzeit, Treffen ohne Rücksicht auf Beschränkungen: Für Genesene und vollständige Geimpfte gibt es Schritt für Schritt mehr Normalität. Was in Bayern jetzt gilt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Zwei Tage früher als auf Bundesebene gelten in Bayern seit Donnerstag weitere Erleichterungen für vollständig Geimpfte sowie für nachweislich von Corona Genesene - jeweils unter bestimmten Voraussetzungen. Für sie gibt es Stück für Stück mehr Normalität. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

Wer gilt als vollständig geimpft?

Nach aktuellen Zahlen des bayerischen Gesundheitsministeriums haben in Bayern 1.018.882 Bürgerinnen und Bürger zwei Impfungen erhalten. Die Erleichterungen gelten aber - entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) - erst, wenn die "abschließende Impfung" mindestens 14 Tage zurückliegt, wie es in den Verordnungen des Freistaats heißt. Bei den Impfstoffen von Biontech, Astrazeneca und Moderna bedeutet das, dass man zwei Impfdosen erhalten haben muss. Der Impfstoff von Johnson & Johnson muss dagegen nur einmal gespritzt werden.

"Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes", erläuterte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Wichtig: Voraussetzung für die Erleichterung ist, dass ein in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zum Einsatz kam - und ein "Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache" vorgelegt werden kann.

  • Zum Artikel "Corona: Aktuelle Zahlen zur Impfung in Bayern"

Für welche Genesenen gibt es Erleichterungen?

Genesene brauchen einen Nachweis ihrer abgelaufenen Corona-Infektion, der auf einem PCR-Test beruht. Dieser Test muss mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegen. Laut Holetschek gilt neben diesem PCR-Test auch "ein Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes" als Beleg. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, damit die Erleichterungen für sie gelten.

Müssen sich Genesene und vollständig Geimpfte noch testen lassen?

Die Testpflicht für vollständig Geimpfte ist in Bayern bereits vergangene Woche weggefallen. Jetzt werden zudem auch die Genesenen den negativ getesteten Personen gleichgestellt. "Vollständig geimpfte Personen geben nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse im Falle einer Infektion das Coronavirus kaum weiter und spielen nach Einschätzung des RKI keine wesentliche Rolle bei der Verbreitung einer COVID-19-Erkrankung. Gleiches gilt für negativ Getestete und Genesene", begründete das Gesundheitsministerium die Entscheidung.

Damit brauchen Genesene und Geimpfte beispielsweise beim Friseur, beim Terminshopping (Click & Meet) oder beim Zoo-Besuch auch in Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 keinen negativen Corona-Test mehr. Aber: Für den Besuch von Pflegeheimen gilt die Testpflicht weiterhin für alle - auch für Genesene und vollständig Geimpfte. "Aufgrund der noch bestehenden Unsicherheiten ist es erforderlich, vulnerable Personen auch weiterhin zu schützen", erläutert das Gesundheitsministerium.

Was ist mit der Quarantäne bei Einreisen aus Corona-Risikogebieten?

Geimpfte und Genesene müssen nach der Einreise nach Bayern nicht mehr in häusliche Quarantäne - sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Möglicherweise müssen sie aber in anderen Ländern in Quarantäne, wenn sie dort einreisen - oder sie müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Daher sollte sich jeder vor einer Reise über die Regeln im jeweiligen Land informieren.

Gibt es eine Quarantänepflicht nach dem Kontakt zu einem Infizierten?

Wer engen Kontakt zu jemandem hatte, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, muss sich normalerweise unverzüglich in Quarantäne begeben. Vollständig Geimpfte sowie für Genesene sind von dieser Quarantänepflicht ausgenommen - unter den oben genannten Voraussetzungen. "Der Impfnachweis und der Nachweis der vorherigen SARS-CoV-2-Infektion sind dem Gesundheitsamt auf Anforderung vorzulegen", heißt es in der bayerischen Allgemeinverfügung.

Treten innerhalb von 14 Tagen nach dem engen Kontakt zu dem Infizierten typische Corona-Symptome wie Husten, Fieber oder Geschmacks- und Geruchsverlust auf, müssen Geimpfte oder Genesene sofort ihr Gesundheitsamt informieren.

Gilt die Ausgangssperre für Genesene und Geimpfte?

Bayern hält bei der nächtlichen Ausgangssperre in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 zwar an einer strengeren Regel fest, als es die Bundesnotbremse vorsieht: Zwischen 22 und 5 Uhr darf man sich nur aus wenigen triftigen Gründen im Freien aufhalten, Spaziergänge oder Joggingrunden sind nicht erlaubt. Für Genesene und vollständig Geimpfte gilt das ab sofort aber nicht mehr: Sie können sich also auch tief in der Nacht auf den Weg machen - sollten aber den entsprechenden Nachweis dabei haben.

Wie viele Geimpfte und Genesene dürfen sich treffen?

Neben der Ausgangssperre gelten auch Kontaktbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene nicht mehr. Aktuell dürfen sich in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Angehörige eines Haushalts nur mit einer weiteren Person treffen, bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Vollständig Geimpfte und Genesene können nun zusätzlich dazustoßen - egal, aus wie vielen weiteren Haushalten sie stammen: Sie würden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt, erläuterte ein Sprecher des Gesundheitsministerium auf BR-Anfrage. Für Treffen von Genesenen und Geimpften gibt es also keine maximale Teilnehmerzahl.

Was ist mit Maskenpflicht und Abstandsgebot?

Wo das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben ist, müssen sie auch vollständig Geimpfte sowie Genesene tragen. Auch Mindestabstände müssen von allen weiter eingehalten werden. Denn auch bei Geimpften und Genesenen bleibe ein kleines Restrisiko, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dazu zur Begründung.

Wie geht es bei weiteren Öffnungen weiter?

Ab Montag dürfen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz, die stabil unter 100 liegt, die Außengastronomie, Kinos, Konzert- und Opernhäuser wieder öffnen. Ab 21. Mai sollen in diesen Kommunen auch Hotels, Ferienwohnungen und Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof wieder Gäste empfangen dürfen. Für Besucher und Gäste gilt jeweils die Pflicht, einen aktuellen negativen Corona-Test vorzulegen. Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt auch hier die Testpflicht.

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