Das Amtsgericht Augsburg hat einen Mann, der im März einer Frau in der Augsburger Innenstadt die Handtasche rauben wollte, wegen versuchten schweren Raubs mit Körperverletzung und Diebstahl mit Waffen zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Strafe hätte noch höher sein können
Laut einer Gerichtssprecherin fiel die Strafe nicht höher aus, weil es beim Versuch des Raubs blieb. Die Frau und ihr Mann hatten bei dem Gerangel um die Tasche leichte Verletzungen erlitten. Der Täter hatte ein Messer dabei, das er aber nicht benutzte. Das Messer hatte er auch einen Monat vorher in einem Supermarkt dabei gehabt, wo er Schnaps und Putzmittel geklaut hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Der Kampf um die Handtasche
Das Gericht beschreibt die Tat so: Der 27-jährige Angeklagte hat versucht, einer Spaziergängerin mit viel Kraft die Handtasche wegzunehmen. Deren Ehemann wollte daraufhin den Mann wegziehen, es kam zum Gerangel, alle drei stürzten zu Boden. Der Angeklagte versuchte dem Gericht zufolge noch immer die Handtasche an sich zu reißen. Als der Ehemann erneut eingriff, flüchtete er. Der Angeklagte hatte während der Auseinandersetzung ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von achteinhalb Zentimetern in der inneren Brusttasche seiner Jacke.
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