Nach dem Drohvideo eines bayerischen Bundeswehrsoldaten hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen an sich gezogen. In dem etwa eine Minute langen Video-Clip verlangte der Mann vergangene Woche unter anderem die Rücknahme der staatlichen Corona-Maßnahmen und der Duldungspflicht, nach der die Covid-Schutzimpfung in der Bundeswehr zur Vorschrift wurde. Nach BR-Informationen ist der 29-Jährige in der Hochstaufen-Kaserne in Bad Reichenhall stationiert.
Staatsanwaltschaft: Extremistischer Hintergrund nicht ausgeschlossen
Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) habe das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Traunstein übernommen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Ein extremistischer Hintergrund könne "nicht ausgeschlossen werden", hieß es.
Der Soldat war am 30. Dezember vor der Münchner Feldherrenhalle festgenommen worden. Die Traunsteiner Staatsanwaltschaft hatte den Mann jedoch nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuß gelassen, weil sie "keine Haftgründe" gesehen hatte. Man gehe nicht davon aus, dass von den Mann, der sich selbst als Oberfeldwebel bezeichnet hatte, eine akute Gefahr ausgehe.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Mann beim ZET werde momentan wegen des Tatverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten geführt - ermittelt werde allerdings "in alle Richtungen, soweit strafrechtlich relevante Sachverhalte im Raum stehen", so die Generalstaatsanwaltschaft. Weitere Details wollen die Ermittler derzeit "aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens" nicht machen, hieß es.
Verteidigungsministerium: Nicht hinnehmbare Drohungen
Auch das Bundesverteidigungsministerium hatte sich mit dem Drohvideo beschäftigt. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) schrieb auf Twitter: "Die Bundeswehr braucht reflektierte und aufrechte Menschen, die fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Wer das nicht teilt, hat in unserer Bundeswehr nichts verloren!"
Die sogenannte Duldungspflicht wurde am 24. November beschlossen. Sie gilt für alle Soldaten und Soldatinnen, bei denen keine medizinischen Gründe gegen "duldungspflichtige Impfungen" vorliegen. Im Basisimpfschema, das für alle Soldatinnen und Soldaten verpflichtend gilt, waren bisher bereits Schutzimpfungen wie die jährliche Grippe-Schutzimpfung, Mumps-Masern-Röteln, Tetanus oder auch Hepatitis enthalten. Seit November gehört auch die Corona-Impfung dazu. Bei Nichtbeachtung drohen disziplinarische Maßnahmen bis hin zur fristlosen Entlassung.
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