Ein Fischotter verspeist einen Fisch im Wasser.
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Fischotter fischen teilweise ganze Teiche leer und gefährden damit die Existenz von Teichwirten.

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Entnahme von Fischottern: VGH gibt Umweltverbänden recht

Entnahme von Fischottern: VGH gibt Umweltverbänden recht

Die per Ausnahmegenehmigung gestattete Tötung von Fischottern in der Oberpfalz war rechtswidrig. Das hat der VGH in München in seinem Urteil gegen den Freistaat Bayern festgestellt. Damit haben die Umweltschützer in zweiter Instanz gewonnen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Im Streit um die Entnahme von sechs Fischottern aus drei Arealen mit Fischteichen in der Oberpfalz hat am Donnerstag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Naturschützern Recht gegeben. Das teilte ein VGH-Sprecher mit.

Damit setzten sich der Bund Naturschutz (BN) und die Aktion Fischotterschutz aus Niedersachsen auch in zweiter Instanz gegen den Freistaat Bayern durch, der die Entnahme wegen der Schäden per Ausnahmegenehmigung bei den Teichwirten zugelassen hatte. "Das Gericht hat den strengen Schutzstatus des Fischotters abermals bestätigt und bemängelt, dass die Tötung genehmigt wurde, obwohl es keinen Nachweis dafür gibt, dass dadurch Schäden in der Teichwirtschaft zu verhindern sind", sagte der BN-Vorsitzende Richard Mergner.

  • Zum Artikel: "BR24live: Fischotter - Plage oder schützenswerte Tiere?"

Urteilsbegründung kommt noch

Im Jahr 2020 sollten in der Oberpfalz insgesamt sechs männliche Fischotter im Rahmen eines Pilotprojekts entnommen werden. Am Montag fand die Verhandlung statt, die Urteilsbegründung wird in den kommenden Wochen erwartet. Der Fischotter ist ein streng geschütztes Tier, deshalb hatten die Verbände gegen das Pilotprojekt geklagt.

Bayern erlaubt ganzjährige Fischotter-Entnahme

Der Freistaat Bayern wollte im Rahmen dieses Projekts an drei Fischzuchtanlagen in den Landkreisen Tirschenreuth, Schwandorf und Cham je zwei männliche Otter entnehmen. Inzwischen gilt allerdings eine neue Fischotter-Regelung in Bayern.

Demnach erlaubt die Staatsregierung eine ganzjährige Entnahme des Tieres unter bestimmten Kriterien. Diese Kriterien müssen allerdings nun erst definiert werden. Das bedeutet, es steht noch nicht fest, von wem, wie und wo Fischotter entnommen werden dürfen. Die Regelung ist aber bereits seit 1. Mai in Kraft. Auch dagegen will der Bund Naturschutz klagen.

Fischotter zwingen Teichwirte zur Aufgabe der Fischzucht

Der Fischotter bereitet Teichwirten in der Oberpfalz große Sorgen und bringt sie in existenzielle Nöte. Viele der hauptsächlich nebenberuflich agierenden Teichwirte haben Teiche bereits aufgegeben, weil kaum mehr Fische zu ernten waren.

Auch die neue Regelung mit einer Entnahme unter genau definierten Kriterien komme für die Teichwirte in der Oberpfalz wohl zu spät, so schätzte es ein Teichwirt aus Tirschenreuth vergangenen Montag gegenüber dem BR ein. Seine Familie ist seit vielen Generationen in der Fischzucht tätig, er selbst hat die Teichwirtschaft als Hauptberuf bereits aufgegeben und 40 Hektar seiner 100 Hektar Teiche bereits stillgelegt.

Fischotter frisst auch geschützte Tierarten

Seinen Aussagen nach verändere sich die Kulturlandschaft durch die Aufgabe der Fischteiche massiv. Auch die Biodiversität im FFH- und Natura2000-Gebiet der Waldnaabaue bei Tirschenreuth kippe. Der geschützte Fischotter frisst hier andere geschützte Tierarten wie den Moorfrosch oder auch Wasservögel auf.

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