Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Sympathisanten der Terrorgruppe Hamas erhoben. Wie die Behörde dem BR bestätigte, wird dem Mann Billigung von Straftaten vorgeworfen. Grundlage ist ein Bericht des BR-Politikmagazins Kontrovers - dieser hatte zu den Ermittlungen geführt.
Das Amtsgericht München lehnte zwar eine Anklage im beschleunigten Verfahren ab - die Generalstaatsanwaltschaft kann aber noch auf normalem Wege Anklage erheben.
Beschuldigter billigte Überfall der Hamas auf Israel
Vom BR war der Beschuldigte auf einer Pro-Palästina-Demo am Münchner Odeonsplatz interviewt worden. Eigentlich hatte die Stadt die Versammlung im Vorfeld untersagt. Trotzdem waren mehr als 100 Demonstranten zusammengekommen – unter ihnen der 27-jährige Beschuldigte.
Im Interview mit Kontrovers schilderte er sein Verhältnis zum Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober. Wörtlich sagte er: "Für die Tat alleine habe ich kein Verständnis. Aber für die Jahre davor, was passiert ist, wenn ich dann diese Tat anschaue, dann sage ich, das ist viel zu wenig."
Anklage im beschleunigten Verfahren abgelehnt
Nach Identifizierung des Mannes wurde am 30.10.2023 Anklage im beschleunigten Verfahren erhoben. Das beschleunigte Verfahren ist für Fälle mit klarer Beweislage vorgesehen. Der Vorwurf der Anklage lautet auf Billigung von Straftaten: Die Sympathiebekundungen waren nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München "geeignet", den öffentlichen Frieden zu stören. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Eine Anklage im beschleunigten Verfahren wurde vom Amtsgericht München jedoch abgelehnt, wie am Mittwoch bekannt wurde. Demnach hat die Generalstaatsanwaltschaft aber die Möglichkeit, auf normalem Wege Anklage zu erheben.
Erste Anklage gegen Hamas-Sympathisanten
Eingeleitet wurde das Verfahren von Andreas Franck, dem Zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz. Wie der BR weiter erfahren hat, ist die Anklage in Bayern die erste ihrer Art wegen Tathandlungen im Kontext des Überfalls der Terrororganisation Hamas auf Israel.
Die Generalstaatsanwaltschaft betont, "dass bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung für den Angeschuldigten gilt".
Mehr als 1.400 Tote bei Hamas-Angriff auf Israel
Hamas-Terroristen waren vor einem Monat überraschend über die Grenze nach Israel gekommen und hatten dort Massaker an Zivilisten verübt. Israel hatte dabei und in den Tagen darauf mehr als 1.400 Tote zu beklagen. Mindestens 242 Menschen wurden in den Gazastreifen entführt.
- Zum Artikel: Netanjahu - Keine längere Feuerpause im Gazastreifen
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