Corona-Impfung
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Zivilklage gegen Biontech: Erster Verhandlungstag ohne Einigung

Erstmals wird im Freistaat eine Zivilklage gegen Biontech verhandelt. Die Klägerin pocht auf Schmerzensgeld, weil sie sich durch eine Corona-Impfung geschädigt sieht. Biontech lehnt das ab. Jetzt sollen sich beide Seiten erstmal schriftlich erklären.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Vor dem Landgericht München I hat am heutigen Dienstag das Verfahren zur ersten Zivilklage in Bayern gegen den Impfstoffhersteller Biontech begonnen. Es geht um einen angeblichen Impfschaden. Die Klägerin bekam im April 2021 eine Corona-Impfung der Firma Biontech verabreicht. Sie gibt an, seit dieser Impfung dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu haben.

Der erste Verhandlungstag ging ohne Einigung zu Ende. Ein Sprecher der Klägerin sagte im Anschluss, das Gericht habe der Klägerin und auch dem Unternehmen mehrere Monate Zeit gegeben, schriftliche Erklärungen zum Fall nachzureichen. Einen Termin zur Urteilsverkündung gibt es bisher noch nicht.

Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen

Die Befragung der Klägerin fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ihr Anwalt Tobias Ulbrich sprach von einer Thrombose, von einer Bewusstseinsstörung, und er verwies darauf, dass seine Mandantin nicht mehr schreiben könne. Das Unternehmen Biontech wiederum beantragte die Abweisung der Klage. In einer Stellungnahme erklärte Biontech: "Wir haben die von der Klägerin dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klage unbegründet ist."

Die Klägerin hat nun weitere zwei Monate Zeit, die Schriftsätze zu vervollständigen, das beklagte Unternehmen Biontech kann dann bis Anfang Dezember schriftlich reagieren. Danach wird das Gericht über das weitere Verfahren entscheiden. Der stellvertretende Gerichtssprecher Jens Kröger erklärte im BR, es werde vermutlich ein Sachverständigengutachten geben. Und das Verfahren werde sich "über Jahre hinziehen".

Klägerin fordert mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld

Die Klägerin ist überzeugt, dass ihre gesundheitlichen Beschwerden von der Corona-Impfung herrühren. Sie verlangt deshalb von Biontech mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem möchte sie sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem mutmaßlichen Schadensfall ersetzt bekommen.

Überdies fordert sie von Biontech Auskunft darüber, was dem Unternehmen an Impfneben- und Wechselwirkungen bekannt ist.

Biontech: Kein Zusammenhang mit Gesundheitsschäden

Biontech bestreitet einen Zusammenhang zwischen der Impfung und möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Schätzungen, wie viele Personen in Deutschland tatsächlich einen echten Impfschaden erlitten haben, liegen zwischen 0,01 und 0,03 Prozent aller Geimpften.

Das für die Erfassung von Impfnebenwirkungen zuständige Paul-Ehrlich-Institut gab in seinem letzten Sicherheitsbericht an, gut 56.000 Fälle mit Verdacht auf eine schwerwiegende Impfnebenwirkung registriert zu haben. Bei bundesweit über 192 Millionen verabreichten Impfdosen macht das eine Quote von etwa 0,03 Prozent.

In Bayern 2.250 Anträge auf staatliche Leistungen

Im Infektionsschutzgesetz sind Impfschäden definiert als "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung". In Bayern sind nach Angaben des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bisher 2.250 Anträge zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens nach einer Corona-Impfung eingegangen.

Über mehr als die Hälfte der Anträge wurde inzwischen entschieden, in 105 Fällen wurde der Schaden anerkannt, diese Betroffenen erhalten somit gemäß Bundesversorgungsgesetz Geld vom Freistaat, da der Staat die Impfung empfohlen hatte.

In Fällen, in denen von der in dem jeweiligen Bundesland zuständigen Stelle kein Impfschaden anerkannt wird, klagen manche Betroffene gegen den Impfstoffhersteller, andere tun dies auch unabhängig von einer Entscheidung über staatliche Zahlungen.

29 Millionen Impfdosen im Freistaat verabreicht

Insgesamt wurden im Freistaat seit Dezember 2020 mehr als 29 Millionen Impfdosen gegen Corona verabreicht. Knapp zehn Millionen Menschen sind mindestens zweimal geimpft. Nach Aussage von Thomas Kerner, der am ZBFS die Abteilung für Opferentschädigung leitet, ist es 80-mal wahrscheinlicher, an einer Corona-Erkrankung zu sterben, als einen Impfschaden zu erleiden.

Mit Informationen von dpa

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