Obatzter mit Zwiebeln , Riesenbreze und alkoholfreies Weißbier stehen auf einem grauen Tablett im Biergarten.
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Biergartenbrotzeit – schmeckt immer.

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Essen mitnehmen in den Biergarten: Recht oder Tradition?

Essen mitnehmen in den Biergarten: Recht oder Tradition?

Darf man eigentlich in jeden Biergarten seine eigenen Speisen mitbringen, oder gilt das nur für bestimmte Gegenden in Bayern? Die Tradition geht zurück auf das Jahr 1812. Und sorgt aktuell wieder für Streit zwischen Wirten und Gästen.

Über dieses Thema berichtet: Bayernmagazin am .

Es gibt kein verbrieftes Recht darauf, aber es ist alte Tradition: Brotzeit darf in den Biergarten mitgenommen werden. Doch dieser Brauch ufere aus, sagen Wirte. Und eigentlich betrifft es nur bestimmte Biergärten. Allerdings gehört es auch zur bayerischen Lebensart dazu.

In Oberbayern hat ein Biergartenbetreiber seine Kundschaft verschreckt. Alexander Moser hat ein Schild an seinem Biergarten in Haag an der Amper angebracht mit der Aufschrift "Keine selbst mitgebrachten Speisen mehr erwünscht". Der Grund: Das Ganze sei ausgeufert.

Speisen sind keine Brotzeit

Ganze Büffets seien aufgebaut worden, manche Gäste hätten sogar einen Grill mitgenommen oder seien mit Pizzakartons gekommen, sagt Moser. Deswegen seien Speisen eben nun in seinem Biergarten verboten, so der Wirt. Eine kleine Brotzeit sei aber erlaubt.

"Das polarisiert natürlich. Aber eine kleine Brotzeit kann der Gast gerne weiter mitbringen. Wir werden keinen des Platzes verweisen. Aber eben keine fertigen Speisen." Alexander Moser, Wirt in Haag an der Amper

Ähnliche Erfahrungen hat auch der Wirt vom Münchner Nockherberg, Christian Schottenhamel, gemacht. Ganze Tische wurden bei ihm nur für die mitgebrachten Speisen belegt. Einmal habe sogar jemand die eigene Musikkapelle mitgebracht oder Steaks am mitgebrachten Gasgrill am Tisch gebraten.

Wirte wünschen sich mehr Feingefühl

Zudem gibt es in fast allen Biergärten einen Unterschied zwischen dem Selbstbedienungsbereich, in dem eigene Speisen toleriert werden, und dem Bedienbereich. Der ist sowieso tabu für das Mitbringen von Speisen. Wirt Schottenhamel wünscht sich da mehr Feingefühl.

"Wenn ich mir einen Nudelsalat selbst mitbringe, habe ich kein Problem. Das ist ein Zeichen von Biergartentradition. Aber manche Gäste fordern dieses Recht ein. Aber das gibt es nicht. Und ich verstehe auch, wenn manche Kollegen sagen: Wirtschaftlich ist es so eng, bitte keine Speisen mitbringen. Das muss man respektieren." Christian Schottenhamel, Wirt Biergarten Nockherberg

Was wo erlaubt ist

Bierkeller und die darüber liegenden Kastaniengärten gibt es schon seit über 200 Jahren. Ausgerechnet im Winter 1812 genehmigte König Max I. Josef den Münchner Brauereien, ihr Bier direkt aus den Lagerkellern auszuschenken. Allerdings war der Verkauf von Speisen untersagt. Und so hat sich mit der "Erfindung" des Biergartens auch die Tradition erhalten, die eigene Brotzeit mitzunehmen.

Kein verbrieftes Recht

Streng genommen betrifft der Brauch nur den Platz über den Bierkellern selbst, dort wo bis zur Erfindung des Kühlschranks das untergärige Bier gelagert wurde – mit Stangeneis gekühlt war es nur so haltbar. Die schattigen Kastanienbäume darüber schützen gerade im Sommer das Bier vor dem Verderben. Und eben in solchen Biergärten gab es nichts zu essen, man durfte sich aber Essen mitbringen, auch weil die Münchner Biergärten damals weit außerhalb der Stadtgrenzen lagen. Kaum vorstellbar, aber auf dem Nockherberg war 1812 eben sonst nichts.

Biergarten kein Wirtsgarten

Heutzutage bezeichnet das Wort "Biergarten" eigentlich einen Wirtsgarten, sagt Norbert Göttler, Bezirksheimatpfleger für den Bezirk Oberbayern. "Das alte Recht, was mitzubringen, ist obsolet", so Norbert Göttler. In der sogenannten Biergarten-Verordnung ist neben Schankzeiten auch geregelt, was ein Biergarten ist. Dort heißt es: "Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale: Der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet."

So hat sich vor allem eben in den Regionen, in denen es Bierkeller gab, der Biergarten und die Tradition des Selbstversorgers in München und dem Umland sowie in Oberfranken erhalten. In Bamberg oder der Fränkischen Schweiz beispielsweise darf man mancherorts seinen "gerupftn Käs", das fränkische Pendant zum Obatzn, oder andere Brotzeit mitnehmen. Dort liegt es aber im Ermessen der Wirte, die Brotzeit im Biergarten zu gestatten.

Bayerische Gastlichkeit in der Eifel

Ausgerechnet in Nordrhein-Westfalen, in der Eifel, gibt es einen Biergarten, mit Kölsch als Bier, der explizit dazu einlädt, seine Speisen mitzubringen. "Zum Beispiel den Kuchen für den Kindergeburtstag oder den tollen Schinken aus dem Urlaub", sagt der dortige Betreiber. Der Biergarten im Mechernicher Stadtteil Kommern ist auch nur ein Biergarten mit 800 Plätzen ohne Wirtshaus. Auf der Internetseite wirbt er außerdem für die sechs goldenen Regeln im Biergarten. Eine davon lautet: Zuprosten und dazusetzen ausdrücklich erwünscht.

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