Danielly Perez-Perez aus Spanien (links im Bild) reicht Sieglinde Höhn, einer Bewohnerin des Pflegezentrums in Bad Bocklet, etwas zu trinken.
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Danielly Perez-Perez (rechts im Bild) aus Spanien arbeitet seit zwei Monaten im Pflegezentrum Bad Bocklet.

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt schrittweise in Kraft

Für dringend benötigte ausländische Arbeitskräfte ist es oft schwierig, aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einzuwandern. Um ihnen das zu erleichtern, tritt ab Mitte November bundesweit ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft.

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Danielly Perez-Perez kommt aus Spanien. Sie ist 23. Seit zwei Monaten arbeitet sie in einem Pflegezentrum in Bad Bocklet im Landkreis Bad Kissingen. Gerade macht sie eine einjährige Ausbildungs-Vorbereitung mit Sprachkurs. "In Spanien gibt es nicht so ein tolles Ausbildungssystem wie hier in Deutschland", sagt sie. "Hier sehe ich viel mehr Jobmöglichkeiten als in Spanien."

Ihre Chefin Anna Römelsberger ist froh, sie zu haben. Denn seit Jahren sucht sie händeringend nach Arbeitskräften. Rund ein Viertel ihres Personals sind ausländische Beschäftigte. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz könnte sie einfacher und schneller Arbeitskräfte aus Drittstaaten – also aus Nicht-EU-Ländern gewinnen.

Chancen für einwanderungswillige Fachkräfte

Ab 18. November tritt der erste Teil dieses neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es besteht aus mehreren Teilen - weitere Neuerungen gelten ab März und Juni 2024.

Laut Thomas Stelzer, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Schweinfurt, können durch das neue Gesetz Fachkräfte mit Berufsausbildung und qualifizierte Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Er findet das Gesetz gut.

Gesellschaft überaltert, Bedarf an ausländischen Arbeitern steigt

In Bayern liegt der Anteil ausländischer Beschäftigter, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beruf arbeiten, bei knapp 18 Prozent. Nach Einschätzung von Thomas Stelzer wird der Bedarf an ausländischen Arbeitskräften bayern- und auch bundesweit ansteigen.

Ursache dafür ist unter anderem der demografische Wandel. Das heißt: Der Anteil junger Menschen an der Bevölkerung nimmt ab, gleichzeitig gehen die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, in Rente.

Bei IT-Fachkräften genügt dreijährige Berufserfahrung

Ein wichtiger Punkt, der ab 18. November in Kraft tritt, ist beispielsweise die neue und erweiterte Gestaltung der sogenannten "Blauen Karte EU". Die Karte ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.

Bei dem neuen Gesetz müssen IT-Fachkräfte nun keinen Hochschulabschluss mehr haben, wenn sie für mindestens drei Jahre eine vergleichbare Berufserfahrung nachweisen können.

März '24: "Spurwechsel": Arbeits-Aufenthaltserlaubnis statt Asyl

Mit dem neuen Gesetz ab März 2024 werde ein sogenannter "Spurwechsel" für Asylbewerberinnen und Asylbewerber für eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft erleichtert, so Stelzer. Konkret heißt das: Die Betroffenen können ihren Asylantrag zurücknehmen und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen.

Allerdings muss die Einreise der Bewerberinnen und Bewerber nach Deutschland vor dem Stichtag 29. März 2023 erfolgt sein. "Ihr Antrag hat gute Chancen bewilligt zu werden, wenn sie tatsächlich einen anerkannten Berufsbildungsabschluss nachweisen können", ergänzt Stelzer.

Juni '24: Mit der "Such-Chancenkarte" Zeit zur Arbeitsplatzsuche

Darüber hinaus bezeichnet Stelzer die sogenannte Such-Chancenkarte als "innovativ". Sie wird erst im Juni 2024 neu eingeführt. Damit bekommen Menschen, die noch keinen konkreten Arbeitsplatz haben, aber Potential für den Arbeitsmarkt mitbringen, eine Aufenthaltserlaubnis. Die Karte ist auf bis zu zwölf Monate befristet. In dieser Zeit können Bewerber einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen.

Eine Such-Chancenkarte erteilen das Auswärtige Amt und die Ausländerbehörden. Die Auswahlkriterien basieren auf einem Punktesystem, das unter anderem Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse und Berufserfahrung bewertet.

Junge Leute in einem Saal.
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Zu Beginn des aktuellen Ausbildungsjahres sind etliche Lehrstellen noch unbesetzt, es gibt deutlich mehr Ausbildungsplätze als Bewerber.

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