Das beschlagnahmte Gold und Bargeld, in Tüten verpackt
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Das beschlagnahmte Gold und Bargeld bei einer Fahrzeugkontrolle an der A3

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Gold und Geld: Millionenfund bei Fahrzeugkontrolle an der A3

Gold und Geld: Millionenfund bei Fahrzeugkontrolle an der A3

Schleierfahnder der Polizei haben auf einem Rastplatz an der A3 bei Hunderdorf im Kreis Straubing-Bogen einen großen Fang gemacht: Bei der Kontrolle eines Autos entdeckten sie in einem Versteck rund 50 Kilo Gold und knapp 500.000 Euro in bar.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Volltreffer bei einer Fahrzeugkontrolle an der Rastanlage Bayerwald-Süd an der A3: Schleierfahnder der Polizei entdeckten in einem professionellen Versteck in einem Auto knapp eine halbe Million Euro in bar und rund 50 Kilogramm Gold im Wert von gut drei Millionen Euro. Woher es stammt, ist noch unklar.

Fahnder untersuchten Auto genau

Auf dem Rastplatz war den Beamten am vergangenen Sonntag ein Audi aus dem Raum Dortmund aufgefallen. Der 60-jährige Fahrer gab an, mit seiner 42-jährige Beifahrerin auf dem Weg in die Türkei zu sein. Die Beamten durchsuchten den Wagen akribisch. In einem Hohlraum entdeckten sie schließlich Geld und Gold.

Herkunft unklar

Woher Bargeld und Gold stammen, konnte der Mann nicht schlüssig erklären. Gegen das Duo wurde Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Geldwäsche erlassen. Der Mann und die Frau sind inzwischen in verschiedene Gefängnisse gebracht worden. Die knappe halbe Million Euro Bargeld und die rund 50 Kilogramm Gold wurden beschlagnahmt. Die Polizei ermittelt weiter.

💡 Darum können Wertsachen leichter eingezogen werden

Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer beziehungsweise krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig. Das bedeutet, dass der Betroffene nachweisen muss, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen greifen, in Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern. (Quelle: Polizeipräsidium Niederbayern)

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