Wegen eines Mordversuchs an einem schwer kranken Patienten ist eine falsche Krankenschwester vom Landgericht Augsburg zu neun Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die 42-jährige Deutsche hatte sich mit gefälschten Zeugnissen selbst zur Intensivpflegerin gemacht und sich so Stellen in Krankenhäusern erschlichen.
In einer Klinik in Schwabmünchen bei Augsburg hatte sie einen Patienten mit einer hohen Überdosis Insulin fast umgebracht. Der Patient starb einen Tag später. Da aufgrund des schlechten Zustands des Mannes nicht nachgewiesen werden konnte, dass er durch das Verhalten der Angeklagten umkam, lautete der strafrechtliche Vorwurf auf versuchten statt vollendeten Mord.
Richter: Angeklagte ist "beispiellose Hochstaplerin"
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau während einer Nachtschicht den Tod eines Patienten billigend in Kauf nahm. Im Wesentlichen folgte das Gericht damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Wie der Richter in seiner Urteilsbegründung erklärte, lag das Mordmerkmal Heimtücke vor, als "sie im Wissen ihrer Inkompetenz" eine zehnfache Dosis Insulin verabreichte.
Zudem sei sie der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Bei der Verurteilten liegt dem Richter zufolge eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur vor. Sie sei eine "beispiellose Hochstaplerin" und notorische Lügnerin. Während der Taten habe sie sich "maßlos selbst überschätzt". Auch während des Prozesses habe sie versucht, eine psychologische Gutachterin in die Irre zu führen. Dabei habe sie sich im eigenen Lügenkonstrukt verfangen. Doch nun sei nicht mehr viel übrig von der "lügnerischen Fassade" - und der Richter sehe die Reue der Frau.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Abschließend wandte sich der Vorsitzende Richter noch einmal direkt an die Verurteilte: "Auf Sie wartet nun eine längere Haftzeit. Nutzen Sie sie für eine echte, richtige Ausbildung und denken Sie darüber nach, was Sie künftig mit Ihrem Leben machen wollen." Das Urteil bedeute einen Schlussstrich des falschen Wegs der 42-Jährigen. Das Thema "Krankenschwester" sei endgültig Geschichte.
Die Frau hatte laut Gericht Ende der 1990er Jahre sowie im Jahr 2004 Zeugnisse gefälscht, die ihr eine abgeschlossene Ausbildung zur Krankenschwester bescheinigen. Bis dato umfasst das Vorstrafenregister 16 Einträge - darunter Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Auch nach der Tat habe sie sich noch für weitere Stellen in Krankenhäusern beworben. Die 42-Jährige kann nun binnen einer Woche Revision einlegen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete bereits auf Rechtsmittel. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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