Nach Verkehrsblockaden in der Münchner Innenstadt in der Nähe des Stachus sind drei Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten Nötigung in zwei Fällen vorgeworfen.
Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht München verurteilte zwei der drei Klimaaktivisten zu 25 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro. Bei dem dritten waren es 25 Euro (die Gesamtstrafe beläuft sich demnach auf 375 in zwei Fällen bzw. 625 Euro). Die Zahl der Tagessätze war somit halb so hoch wie im Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidigerinnen hatten jeweils auf Freispruch plädiert und sich auf eine "Notstandssituation" bzw. den Schutz der Versammlungsfreiheit bezogen.
Klimaaktivisten kleben sich in Münchner Innenstadt auf die Straße
Die Klimaaktivisten hatten bei einer Protestaktion am 3. November mit weiteren Mitgliedern der "Letzten Generation" zweimal binnen weniger Stunden in der Münchner Innenstadt den Verkehr blockiert, indem sie sich teils mit der Hand an der Straße festklebten. Da sie damals weitere Aktionen ankündigten, kamen sie zunächst in Präventivgewahrsam. Nach einer Neubewertung der Lage wurden die Aktivisten früher als vom Amtsgericht ursprünglich vorgesehen bereits am vergangenen Samstag aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim entlassen. Jetzt folgte der Prozess.
Die drei Angeklagten meldeten sich in der Verhandlung zunächst selbst zu Wort. Anstatt auf rechtliche Fragen des Protestes einzugehen, wollte einer von ihnen über die Frage nach dem "Warum" sprechen. "Wir sind im Kampf unseres Lebens und wir sind dabei zu verlieren." Weiter hieß es von Seiten der Angeklagten: Eine Straßenblockade sei ein wirksames, aber gleichzeitig mildes Mittel, um die Aufmerksamkeit auf die Ziele der "Letzten Generation", nämlich die Einführung eines Tempolimits von 100 Kilometern pro Stunde auf den Autobahnen bzw. eines 9-Euro-Bahntickets, zu lenken. Bisherige Klimaschutz-Proteste, z.B. durch Fridays for Future, hätten zu keinen nennenswerten Reaktionen geführt.
Richter gibt Aktivisten inhaltlich Recht - aber nicht in der "Wahl Ihrer Mittel"
Der Richter gab den Aktivisten zwar recht, dass "von den Regierungen dieser Welt viel zu wenig gegen den Klimawandel" getan werde. In einem Punkt hätten sie aber unrecht - "in der Wahl Ihrer Mittel". In einem Rechtsstaat dürfe dieser Kampf nur auf politischem Weg geführt werden. Es sei für ihn nicht ersichtlich, dass eine Straftat den Klimawandel verändern kann.
- Zum Artikel: "Wer die Klimaaktivisten sind und was sie antreibt"
Seit Wochen wird in Deutschland über die Aktionen der Gruppe "Letzte Generation" diskutiert. Mit Blockadeaktionen oder mit Attacken auf Kunstwerke sorgten sie für Schlagzeilen. Nach einer scharf kritisierten Aktion auf dem Berliner Flughafen hatte die Gruppe Ende letzter Woche angekündigt, zunächst auf weitere Aktionen in Berlin und München verzichten zu wollen. Die Gruppe hoffe in der letzten Sitzungswoche des Bundestags im laufenden Jahr auf Taten - warnte aber zugleich vor einem Neustart der Proteste mit mehr Schlagkraft. Auch die drei Angeklagten in München kündigten an, trotz des Urteils weiter protestieren zu wollen.
Mit Informationen von dpa
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