Nach einer Hausbesetzung als Protestaktion gegen die Münchner Automesse IAA sind fünf Angeklagte am Donnerstag wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen worden. Unter ihnen ist auch ein Journalist der Tageszeitung "taz", der geltend gemacht hatte, im September vergangenen Jahres nur aus dem von jungen Klimaschutzaktivisten besetzten Gebäude berichtet zu haben. Er erhielt ebenso wie drei weitere Angeklagte vor dem Amtsgericht München eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.
Strafe weitgehend unter Vorbehalt
Das bedeutet, dass sie nur dann eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu zahlen haben, wenn sie binnen eines Jahres erneut straffällig werden. Ein fünfter Angeklagter hingegen erhielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen, weil er bereits wegen ähnlicher Aktionen in Erscheinung getreten war.
taz: Journalistische Begleitung ist kein Hausfriedensbruch
Die "taz" kritisierte das Urteil. "Es klingt, als wollte das Gericht hier milde wirken, aber wir bleiben dabei: Eine Hausbesetzung journalistisch zu begleiten, ist Journalismus und kein Hausfriedensbruch", betonte Chefredakteurin Ulrike Winkelmann. "Hier kann es nur einen Freispruch für unseren Kollegen geben." Die Parteien können binnen einer Woche Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen.
(mit Material von dpa)
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