Oberstaatsanwältin Andrea Grape bestätigte heute dem Bayerischen Rundfunk, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde einlegen wird. Die Anklage bejahe nach wie vor den dringenden Tatverdacht. Im Gegensatz zum Gericht sei die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass die vier Tatverdächtigen das seit 2002 vermisste Paar aus Ingolstadt brutal getötet haben.
Chancen auf Anklage sinken
Die Haftentlassung der vier Tatverdächtigen bedeutet für die Staatanwaltschaft nun einen herben Rückschlag. Damit schwinden die Chancen für eine Anklage und damit auch für die Ahndung des Kapitalverbrechens an den beiden jungen Ingolstädtern. Da die Tötung der beiden schon 2002 erfolgte, sind einfache Delikte wie Nötigung oder Körperverletzung mittlerweile verjährt. Angeklagt werden kann nur noch wegen Totschlags oder wegen Mord. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln weiter, um die Tötung des Paares zur Anklage bringen zu können.
Skelette im Wald bei Kipfenberg entdeckt
Die Skelette der jungen Frau und des jungen Mannes waren im Frühjahr 2020 in einem Wald bei Kipfenberg zufällig von einem Spaziergänger entdeckt worden. Bei der Obduktion hatten Gerichtsmediziner anhand der Knochen feststellen können, dass die beiden durch brutale Gewalt ums Leben gekommen sind. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens waren die Frau 23 Jahre und ihr Freund 21 Jahre alt.
Wohl Delikt in der Drogenszene
Das Paar gehörte zur Ingolstädter Drogenszene und soll Schulden in diesen Kreisen gehabt haben. In diesem Umfeld sollen sich auch die vier Tatverdächtigen aufgehalten haben. Offiziell bestätigen will das die Staatsanwaltschaft allerdings nicht, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden.
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