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Überwachungskamera am Marienplatz

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Grüne reichen Klage gegen "Gefährdergesetz" ein

Die Fraktion der Grünen im bayerischen Landtag hat Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht gegen das neue "Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen", umgangssprachlich auch als "Gefährdergesetz" bezeichnet.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Das Gesetz sei verfassungswidrig und verstoße in mehreren Bereichen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, heißt es in der Klagebegründung. Konkret geht es den Grünen um den Begriff der "drohenden Gefahr", der mit dem neuen Gesetz erstmals Anwendung findet.

Dadurch sollen nach Willen der CSU-Staatsregierung terroristische Bedrohungen bereits im Vorfeld abgewehrt werden können. Die Befugnisse der Polizei und Sicherheitsbehörden wurden in diesem Zusammenhang ausgeweitet: etwa beim Einsatz von elektronischen Fußfesseln. Die Grünen sprechen hier von einem Sicherheitsplacebo.

Das Gesetz als Ganzes sei ein Angriff auf die Bürgerrechte, sagt die Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. Die Anwendung bringe zudem praktische Probleme mit sich und führe zu einer Mehrbelastung der Einsatzkräfte. Schulze fordert, stattdessen die bayerische Polizei personell und finanziell besser auszustatten.