Blick in den Sitzungssaal des Bayerischen Landtags, etwas verschwommene Aufnahme
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Sitzung des Landtags

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Grüne scheitern mit Antidiskriminierungsgesetz

Die Grünen haben ein Antidiskriminierungsgesetz für die öffentliche Verwaltung vorgeschlagen – aber keine Mehrheit gefunden. Der Vorstoß sei unnötig und zeuge von Misstrauen gegenüber der öffentlichen Hand, hieß es von den Regierungsfraktionen.

Die Europäische Union hat mehrere Richtlinien gegen mögliche Diskriminierung von Minderheiten verabschiedet. Auf Bundesebene gibt es das Gleichbehandlungsgesetz, das gilt aber nur für den privaten Bereich. Deshalb haben die Grünen im Landtag ein Antidiskriminierungsgesetz für die öffentliche Verwaltung vorgeschlagen – haben dafür aber keine Mehrheit gefunden.

Das Ziel sei ehrenwert, allerdings der Weg dahin falsch – so ließe sich wohl die Haltung von CSU, Freien Wählern, FDP und SPD zusammenfassen. Besonders stoßen sich die anderen Parteien an der vorgesehenen Beweislastumkehr und dem Verbandsklagerecht.

Für die Grüne Gülseren Demirel ist aber gerade die Beweislastumkehr sehr wichtig. Beispielsweise wenn dem Vermieter das Aussehen eines möglichen Mieters nicht gefällt und er es dem auch sagt. Dann, so Demirel, könne der Vermieter verklagt werden und dieser müsse dann beweisen, dass er nicht aus rassistischen Gründen gehandelt habe.

Diskussion um Beweislastumkehr

Nach den Vorstellungen der Grünen müsste es eine Beweislastumkehr für Behörden geben. Die anderen Parteien sehen darin einen möglichen Generalverdacht der Verwaltung, der nicht gerechtfertigt ist.

Richard Graupner von der AfD bezeichnete den Gesetzentwurf als "ideologischen Unfug". SPD-Rechtsexperte Horst Arnold sieht durchaus ein gesamtgesellschaftliches Problem, wenn sich Menschen ungerecht behandelt fühlen. "Dagegen muss sich der Mensch wehren können, daher ist ein Antidiskriminierungsgesetz durchaus ein richtiger Weg", sagte Arnold. Er plädiert für die Einrichtung von Integrationsbeiräten.

Auch Verbandsklagerecht umstritten

Besonders stört Arnold das im Grünen-Gesetzentwurf vorgesehene Verbandsklagerecht. Wer so ein Gesetz auf den Weg bringe, so Arnold, sollte dabei auch die Auswirkungen und die Akzeptanz bedenken. Auch FDP-Fraktionschef Martin Hagen lehnt das Verbandsklagerecht ab: "Ein Tier kann nicht klagen, und deswegen gibt es ein Verbandsklagerecht. Damit ein Verband für das Tier klagen kann." Ein Mensch dagegen könne klagen, so Hagen.

Landtagsvize-Präsident Alexander Hold von den Freien Wählern sieht keinen Bedarf für so ein Gesetz. Der Vorschlag der Grünen sei nur bürokratisch, sperrig und zeuge von Misstrauen gegenüber der öffentlichen Hand. Ähnlich argumentiert Josef Schmid von der CSU-Fraktion: "Wir brauchen nicht noch ein zusätzliches Gesetz, weil der Grundrechtschutz gegen Diskriminierungen komplett besteht und wirkt".

Am Ende stimmten nur die Grünen im Landtag für das Antidiskriminierungsgesetz.

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