Martin Hagen (FDP) spricht in der Sendung "BR24 - Die Konfrontation".
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#Faktenfuchs: Hagens Aussagen zu Geld für Geflüchtete im Check

#Faktenfuchs: Hagens Aussagen zu Geld für Geflüchtete im Check

FDP-Spitzenkandidat Martin Hagen sagt, der Bund habe Bayern Geld gegeben für die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter. Der Freistaat habe aber noch nicht einmal die Hälfte an die Kommunen ausgezahlt. Das stimmt. Ein #Faktencheck

Über dieses Thema berichtet: BR24 Wahlarena am .

Dieser Text ist Teil des Faktenchecks zur Sendung "BR24 - Die Konfrontation" vom 04.10.2023 mit Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Martin Böhm (AfD), Florian von Brunn (SPD) und Martin Hagen (FDP) und erstmals am 05.10.2023 erschienen. Den Artikel finden Sie hier.

"Die Konfrontation" mit Hubert Aiwanger, Martin Böhm, Florian von Brunn und Martin Hagen können Sie hier in der Mediathek anschauen.

Finanzierung der Flüchtlingskosten von Kommunen

Die Behauptung:

Martin Hagen (FDP): "Die Bundesregierung hat etwa 79 Millionen Euro an den Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt: Geld, das für die Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen gedacht ist. Noch nicht einmal die Hälfte hat der Freistaat Bayern bisher an die Kommunen ausgezahlt."

Richtig oder falsch?

Martin Hagen liegt richtig. Der Bund hat dem Freistaat Bayern 2022 rund 79 Millionen Euro zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten zur Verfügung gestellt. Davon sind nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums bisher rund 36 Millionen Euro ausgezahlt worden – das ist weniger als die Hälfte.

Die Fakten

Immer wieder haben Politiker verschiedener Parteien in den vergangenen Monaten einen Vorwurf erhoben: Der Freistaat Bayern halte Gelder zurück, die er vom Bund erhalten habe und mit denen er eigentlich die Kommunen bei der Unterbringung von Ukraine-Geflüchteten unterstützen sollte. Auch der BR berichtete darüber.

Bund gab Bayern 2022 rund 79 Millionen Euro zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten

Tatsächlich hat der Freistaat vom Bund im Jahr 2022 rund 79 Millionen Euro zu diesem Zweck erhalten. Grundlage dafür war ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. April 2022 (Punkt 12b.). Das geht aus einer Antwort des bayerischen Sozialministeriums auf eine Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten Claudia Köhler vom 22. August 2023 hervor, die dem #Faktenfuchs vorliegt.

Von den 79 Millionen Euro sind demnach bis Juni 2023 rund 36 Millionen Euro an die Kommunen weitergereicht worden. Mit den restlichen rund 43 Millionen sollen die Kosten der Kommunen für das Jahr 2023 erstattet werden. Die Auszahlung erfolge "zum nächstmöglichen Abrechnungszeitpunkt" im nächsten Haushalt, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums.

Mittel erst im Juni 2023 ausgeschüttet

In einer Mail an den #Faktenfuchs erklärt das Sozialministerium, man habe die Mittel erst im Juni 2023 ausschütten können, weil sie "zielgenau" bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ankommen sollten. Dafür hätten erst im April 2023 die erforderlichen "kreisscharfen" Daten vorgelegen. Zudem habe es eine Gesetzesänderung gebraucht, um den Verteilungsmodus und die zu nutzenden Datenquellen festzulegen. Die darauf basierende Ausführungsverordnung trat im Juni 2023 in Kraft. Direkt danach seien den Kommunen die insgesamt rund 36 Millionen für ihre Ausgaben aus dem Jahr 2022 erstattet worden.

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