Sicherheitszaun mit Stacheldraht
Bildrechte: BR/Sylvia Bentele
Audiobeitrag

Symbolbild Stacheldrahtzau

Audiobeitrag
>

Illegale "Pushbacks" in Bayern? Flüchtlingsrat versus Polizei

Illegale "Pushbacks" in Bayern? Flüchtlingsrat versus Polizei

Werden an der bayerisch-österreichischen Grenze Asylsuchende durch die Bundespolizei unrechtmäßig zurückgewiesen? Das behaupten Organisationen wie der Bayerische Flüchtlingsrat und die Passauer Seebrücke. Die Polizei widerspricht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Der Bayerische Flüchtlingsrat wirft der Bundespolizei vor, Flüchtlinge an der bayerisch-österreichischen Grenze unrechtmäßig abzuweisen. Die Organisation Seebrücke Passau schreibt in einer Mitteilung vom Mittwoch von "Pushbacks". Die Bundespolizei jedoch widerspricht den Vorwürfen.

Rücktransport ohne reguläres Asylverfahren?

Unter Verweis auf Informationen von Flüchtlingshelfern berichtete der Flüchtlingsrat in München von sechs Schutzsuchenden aus Syrien, die bei Kontrollen in Freilassing, Passau und München aufgegriffen worden seien. Sie hätten klargemacht, einen Asylantrag in Deutschland stellen zu wollen. "Dennoch wurden sie ohne die Einleitung eines regulären Asylverfahrens meist am darauffolgenden Tag nach Österreich zurück transportiert." Solche "Pushbacks" seien rechtswidrig, so der Flüchtlingsrat.

Flüchtlingsrat kritisiert Missverhältnis

Laut Bundespolizei sind 2022 an der bayerisch-österreichischen Grenze 22.824 unerlaubte Einreisen registriert worden, teilte der Flüchtlingsrat weiter mit. Nur in 12 Prozent der Fälle seien Asylgesuche aufgenommen worden. Dabei habe es sich bei 68 Prozent der Zurückgewiesenen um Personen aus Asylherkunftsländern gehandelt. Das sei ein "Missverhältnis", so der Rat.

Besonders drastisch habe sich dies im November und Dezember 2022 dargestellt. Damals habe es bloß 20 beziehungsweise 12 Asylgesuche gegeben – bei 3.077 beziehungsweise 2.107 aufgegriffenen Menschen.

"Wie kann es sein, dass es Tausende Personen aus Hauptherkunftsländern bis an die deutsche Grenze schaffen und dann - angeblich ohne Asylgesuch - zurückgeschoben werden?", fragt der Flüchtlingsrat. Die Trennlinie zwischen Bayern und Österreich sei eine EU-Binnengrenze, an der es trotz des Gebots der Aufhebung von Grenzkontrollen im Schengenraum seit 2015 fortlaufend Grenzkontrollen gebe.

Seebrücke verurteilt "Pushbacks" in Passau

Die Seebrücke Passau spricht von "Pushbacks" an der deutsch-österreichischen Grenze. Mit Entsetzen habe man Meldungen darüber zur Kenntnis genommen. Die Seebrücke Passau schließt sich den Forderungen des Bayerischen Flüchtlingsrats an und verlangt "eine rasche und umfassende Aufklärung der Ereignisse und eine Entschädigung der Betroffenen".

"Nachrichten über illegale Zurückweisungen an den europäischen Außengrenzen gehören inzwischen zur traurigen Normalität. Dass dies nun auch vor unserer Haustür passiert, ist erschütternd und alarmierend", so die Seebrücke in der Mitteilung.

Bundespolizei weist Vorwürfe zurück

Die Bundespolizei widersprach dem Flüchtlingsrat auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur. Bei der grenzpolizeilichen Bearbeitung werde stets darauf geachtet, ob ein Asylwunsch erkennbar sei. "Im Zweifelsfall ist von einem Asylgesuch auszugehen."

Mit Informationen von KNA

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!