Michael März ist unterwegs zu einer beliebten Angelstelle an der Isar. Er ist Fischereiaufseher und kontrolliert die Fanggebiete im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Erst neulich hat er hier illegale Fischer erwischt. "Die haben keine Angelerlaubnis gehabt, keinen Fischereischein, und außerdem war es außerhalb von der Zeit, in der man bei uns an der Isar angeln darf", erzählt März. Denn der April ist hier noch Schonzeit, in der viele Fischarten laichen und daher besonders geschützt werden müssen. Passiert das nicht, wird es gefährlich für ohnehin bedrohte Fischarten.
Sonderrecht als Fischereiaufseher
Auch heute will März die Stelle überprüfen. Sollte er Wilderer antreffen, darf er als offizieller Fischereiaufseher ihre Personalien aufnehmen. Dafür hat er eine spezielle Prüfung abgelegt und wurde offiziell vom Landkreis bestellt. Für alles Weitere ruft er dann die Polizei, die Ermittlungen wegen Fischwilderei einleiten kann. Die können am Ende vor Gericht und in Einzelfällen sogar zu Haftstrafen führen.
Mühsame Arbeit entlang der Isar
Michael März geht den Weg oberhalb der Isar entlang. Er deutet über den Zaun auf einen Felsen am Ufer, umgeben von Bäumen und Büschen: "Da unten standen sie." Gut zwei Wochen ist es her, dass er die drei Fischwilderer hier beim Angeln erwischt hat, an einer der zahlreichen Angelstellen entlang der Isar. Weil er von oben das Ufer nicht komplett überblicken kann, steigt er den Hang hinunter. Dann, nach kurzem Umsehen, die Erleichterung: Heute ist niemand hier.
Verbotene Legangeln als Problem
Unten am Ufer will Fischereiaufseher März noch eine andere Methode der Fischwilderei demonstrieren. Er greift in seine Jackentasche und holt eine kleine gelbe Rolle heraus, eine sogenannte Legangel, die Schwarzfischer immer wieder benutzen. "Das ist einfach eine Schnur, die wird dann irgendwo an einem Stock festgebunden und dann ein paar Stunden liegen gelassen und dann kommen sie irgendwann später wieder und schauen, ob etwas angebissen hat", erklärt März. Für den Fisch nicht selten ein qualvoller Tod, wie März berichtet. Deswegen sind solche Legangeln in Deutschland verboten.
März macht sich auf zu einer weiteren Uferstelle, etwas flussabwärts. Ob er dort eine solche Legangel finden wird?
Dachverband fordert mehr Sensibilität von Behörden
Zwar gibt es bayernweit in den vergangenen Jahren bei Fischwilderei keinen eindeutigen Anstieg. Lokal beschäftigt das Thema aber immer wieder die Vereine, wie im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Auch der Landesfischereiverband Bayern setzt sich dafür ein, Taten streng zu ahnden. Dessen Präsident, Axel Bartelt, sagt im BR-Interview: "Wir würden uns hier von den Polizeibehörden und von den Staatsanwaltschaften auch noch mehr Sensibilität wünschen, dass man solchen Fällen genauso konsequent nachgeht wie zum Beispiel einem Ladendiebstahl."
Justizministerium: Spürbare Sanktionen möglich
Strafen für Fischwilderei berücksichtigen immer die persönlichen Verhältnisse der Täter. So werden etwa Geldstrafen in Form von Tagessätzen verhängt, die sich nach dem Vermögen der Täter richten. Aus dem bayerischen Justizministerium heißt es, auch das geltende Recht ermögliche "spürbare und abschreckende Sanktionen gegen Wilderer".
Von Wilderern nicht die Arbeit kaputtmachen lassen
Fischereiaufseher Michael März ist inzwischen an der zweiten Uferstelle der Isar angekommen. Hier hält er Ausschau nach den verbotenen Legangeln. Das Ufer hier bietet viele Versteckmöglichkeiten. Zwischen zwei Felsen sieht er etwas aufblitzen, aber: "Das schaut aus wie eine Schnur, aber ist ein Spinnennetz." Auch an dieser Stelle heute also keine Spur von Fischwilderei.
März hofft ohnehin, möglichst wenige Schwarzfischer zu finden: "Natürlich macht's einen sauer, weil man steckt da ja einen Haufen Zeit und einen Haufen Geld rein, die Fische zu erhalten. Das ist ein hoher Arbeitsaufwand, ein hoher Kostenaufwand und den mögen wir uns halt auch nicht von anderen kaputt machen lassen."
Dieser Artikel ist erstmals am 22.04.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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