Im Sommer vergangenen Jahres auf einer Insel der Mainschleuse bei Knetzgau: Eine Touristin aus Österreich ist hier mit ihrer Hündin Mara unterwegs. Doch das Tier überlebt den Ausflug nicht: Ein Jäger erschießt es, weil es einen Hasen gejagt haben soll. Ob dies tatsächlich der Fall war oder ob der 77-jährige Jäger möglicherweise gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat, muss nun das Amtsgericht in Haßfurt klären. Am Montagvormittag hat dort der Prozess um die getötete Hündin begonnen.
Unterschiedliche Aussagen: Jagte die Hündin einen Hasen?
Dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Jäger "ohne Grund" aus seinem Pickup auf die Hündin geschossen, während die Besitzerin ihr Kanu an der Staustufe befestigte. Nach dem Schuss soll der Angeklagte den Tatort sofort verlassen haben – wohl, weil der Jäger wusste, dass er "nicht zu diesem Schuss auf den Hund berechtigt" gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft. Es sei kein weiteres Tier zu sehen gewesen, heißt es in dem Strafbefehl weiter.
Der Jäger selbst hatte sich zu dem Vorwurf gleich zum Prozessauftakt ganz anders geäußert: Die Hündin hatte demnach auf der Insel der Mainschleuse Knetzgau einen Hasen gejagt, ein Besitzer sei nicht zu sehen gewesen. Deshalb habe der Jäger keinen anderen Ausweg gesehen, als den Hund mit seinem Kleinkalibergewehr zu erschießen. So wollte er nach eigener Aussage den Hasen und dessen Nachwuchs retten.
Hundebesitzerin aus Österreich zeigte Jäger an
Die Besitzerin der getöteten Hündin Mara erstattete Anzeige. Die Touristin aus Österreich war damals gerade in der Sportbootschleuse, weil sie von einem Paddelausflug zurückkam. Der Jäger betonte beim Prozess, dass in dem Naturschutzgebiet mittels Tafeln auf die Leinenpflicht hingewiesen werde – auch an der Sportbootschleuse.
Im Prozess soll auch die Frage geklärt werden, ob Hunde der Rasse "Alaskan Malamute" überhaupt so schnell rennen können wie Hasen. Laut dem Vorsitzenden Richter können die Schlittenhunde auf maximal 50 km/h beschleunigen, ein Hase aber auf 80 km/h. Der angeklagte Jäger vermutet, dass der Hase aber aufgrund seines Nachwuchses gar nicht weit fliehen wollte. Die Besitzerin der Hündin hatte dagegen bereits im Vorfeld des Prozesses Zweifel an der Version des Jägers geäußert.
Der "Mainpost" sagte sie, dass ihr Hund wegen eines Hüftleidens zu einem langen Lauf gar nicht in der Lage gewesen wäre.
Großes Interesse bei Jägern: Grundsatzfragen zu klären
Doch nicht nur der Tod der Hündin Mara ist vor Gericht von Interesse. Bei dem Prozess geht es auch grundsätzlich um die Frage: Was darf ein Jäger bzw. was darf ein Jäger nicht? Das dürfte auch der Grund dafür sein, dass viele Jäger und Jägerinnen den Prozess im Gerichtssaal mitverfolgen. Denn: Das Urteil des Gerichts könnte auch Auswirkungen auf die Ausübung des Berufs in ganz Bayern haben. Auf Antrag des Rechtsanwalts des angeklagten Jägers soll etwa auch geklärt werden, ob ein Kleinkalibergewehr überhaupt geeignet ist, einen wildernden Hund weidgerecht, also nach den Regeln des Tierschutzes, zu töten.
Der Prozess wird am 20. November 2023 fortgesetzt. An diesem Tag wird auch mit einem Urteil gerechnet. Das Gesetz sieht für das „Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“ (§ 17 TierSchG) eine Geldstrafe von fünf bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren vor. Die Tagessatzhöhe richtet sich dabei nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.
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