Fristgerecht, gestern Abend kurz vor 18 Uhr, hat die Vertrauensperson der AfD die Beschwerde im Rathaus eingereicht. Das hat der Pressesprecher der Stadt Würzburg bestätigt. Es geht um die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Würzburg. Der hatte beschlossen, dass der Direktkandidat der AfD im Wahlkreis Würzburg, Hansjörg Müller, nicht antreten darf.
Fehlende Originalunterschriften
Grund für die Entscheidung ist ein Formfehler: Die Partei hatte ihren Wahlvorschlag am 6. Juli im Rathaus abgegeben – mit drei eingescannten Unterschriften. Auf der eidesstattlichen Versicherung über das Abstimmungsverfahren wären aber Originalunterschriften nötig gewesen. Laut dem Pressesprecher der Stadt hatte die AfD trotz mehrfacher Aufforderung nur zwei der drei Unterschriften im Original nachgereicht.
Landeswahlleiter entscheidet am Donnerstag
Jetzt liegt die Entscheidung beim Landeswahlleiter in München. Am Donnerstag (5. August 2021) wird dort entschieden, ob die AfD bei der Bundestagswahl im September antreten darf.
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Ähnliche Fälle in Bremen und im Saarland
Auch in Bremen wurde die Landesliste der AfD nicht zur Bundestagswahl zugelassen, weil die Wahlvorschläge der Partei nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprächen. Nach Angaben einer Sprecherin der Landeswahlleitung weigerte sich eine AfD-Vertreterin, gegenüber dem Wahlausschuss, die obligatorischen eidesstattlichen Versicherungen über einen wahlrechtskonformen Ablauf der AfD-Listenaufstellung abzugeben.
Im Saarland hat der Landeswahlausschuss die Landesliste der Grünen für die Bundestagswahl abgelehnt. Die Begründung: Delegierte seien bei der Aufstellungsversammlung Mitte Juli ausgeschlossen worden. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen und verletze das Demokratieprinzip, so der Landeswahlausschuss. Sowohl die Bremer AfD als auch die Grünen im Saarland wollen gegen die jeweiligen Entscheidung Beschwerde beim Bundeswahlausschuss einlegen. Bis Donnerstag ist dazu die Gelegenheit.
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