Ein Einkaufswagen im Supermarkt, darin Kartoffeln, Bananen, Zwiebeln und Tomaten
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Bayern soll nun doch ein eigenes Ladenschlussgesetz bekommen.

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Kernzeiten bei Ladenöffnungszeiten bleiben

Kernzeiten bei Ladenöffnungszeiten bleiben

Bayern soll nun doch ein eigenes Ladenschlussgesetz bekommen. Viel ändern wird sich wohl nicht, darin sind sich die Koalitionäre aus CSU und Freien Wählern einig. Allerdings sollen digitale Kleinstsupermärkte rund um die Uhr offen haben können.

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Im Kern wird sich an den vorgeschriebenen Ladenöffnungszeiten nichts ändern: Montag bis Samstag können die Geschäfte zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends ihre Waren verkaufen, sonntags bleiben die Läden im Regelfall zu. Im Regelfall deshalb, weil es schon jetzt die Möglichkeit gibt, an vier Sonntagen im Jahr die Geschäfte zu öffnen, aus besonderem Anlass. Das kann dann ein Volks- oder Straßenfest sein, ein Markt oder eine Kulturveranstaltung.

Streit um anlasslose Öffnungen

Daran möchte Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) auch festhalten: "Es muss einen Grund geben, warum wir von diesem hohen Sonn- und Feiertagsschutz abweichen. Und deshalb braucht es einen Anlass." Scharf hat unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken. Das sehen die Freien Wähler allerdings anders: Sie wollen anlasslose verkaufsoffene Sonntage, über die die Kommunen selbständig entscheiden können. Einig sind sich die Koalitionspartner bei den Einkaufsnächten. Diese sollen auf bis zu sechs Abende im Jahr ausgeweitet werden und bedürfen keines Anlasses, um von den Kommunen beschlossen zu werden.

Digitale Kleinstsupermärkte rund um die Uhr

Das kommende Ladenschlussgesetz will auch die digitalen Kleinstsupermärkte regeln: Sie sollen eine Größe von bis zu 100 oder 120 Quadratmetern haben und rund um die Uhr offen haben können – auch sonntags. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass kein Personal benötigt wird. Leere Regale dürfen dann wohl auch nur zu den üblichen Ladenöffnungszeiten aufgefüllt werden.

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