Eigentlich möchte die Augsburger Medizinstudentin Nina Schuckert nicht möbliert wohnen. Doch wie viele Wohnungssuchende in großen Städten stößt sie bei ihrer Suche vermehrt auf Anzeigen, die möblierte Wohnungen anbieten. Die Studentin hat nach ein paar Monaten Wohnungssuche langsam auch nicht mehr das Gefühl, eine Wahl zu haben: "Nachdem ich ein Gefühl dafür bekommen habe, wie der Markt aussieht, kann ich eigentlich gar nicht mehr sagen: Das kommt für mich infrage und das nicht". Dass das einigen Wohnungssuchenden so geht, zeigt eine Studie des Instituts "Oxford Economics", die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben wurde. Die Studienautorin Johanna Neuhoff erklärt: Die Anzahl verfügbarer möblierter Wohnungen nimmt zu.
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Immer mehr möblierte Wohnungen vor allem bei den Inseraten
Besonders auffällig wird dieser Trend, wenn man ihn in Relation zu allen Wohnungsinseraten betrachtet. "Der Anteil der Inserate möblierter Wohnungen an allen Mietwohnungen ist zwischen Januar 2013 und Januar 2022 um 45 Prozent gestiegen", erklärt die Volkswirtin und Studienautorin Johanna Neuhoff. Das liege auch daran, dass die Anzahl öffentlich verfügbarer unmöblierter Wohnungen gesunken ist. Die werden nämlich oft unter der Hand, beispielsweise im Bekanntenkreis, weitergeben.
Gut ein Viertel der Mieter wohnt möbliert, obwohl sie das nicht wollen
Die Folge: Inzwischen wohnen immer mehr Mieterinnen und Mieter möbliert, obwohl sie das eigentlich gar nicht möchten. Laut der Studie sind es 27 Prozent. "Entweder weil sie auf dem unmöblierten Markt abgelehnt wurden oder kein passendes unmöbliertes Mietobjekt finden konnten." Tendenziell handele es sich bei den Mieterinnen und Mietern um "einkommensschwächere Nachfrager." Mehr als ein Drittel der Befragten verfügten über weniger als 1.500 Euro netto pro Monat. Knapp 20 Prozent bezogen Arbeitslosengeld 2, Wohngeld oder Bafög, so die Studie.
Möblierungszuschlag nicht einheitlich gedeckelt
Ein Problem, vor allem weil möblierte Wohnungen oft teurer sind. Auch wegen des Möblierungszuschlags. Anders als der Mietpreis ist der nämlich nicht einheitlich gedeckelt. Vor allem in der Landeshauptstadt wird das deutlich. Laut dem Wohnungsmarktbarometer der Stadt München waren im Untersuchungsjahr 2022 fast ein Viertel aller inserierten Bestandswohnungen möbliert. Durchschnittlich waren diese Wohnungen rund sechs Euro pro Quadratmeter teurer als unmöblierte, so der Mieterverein München.
Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen
Beatrix Zurek, Vorsitzende des Münchner Mietervereins, kritisiert nicht nur, dass die Notlage mancher Wohnungssuchenden teils ausgenutzt werde. Sie fordert außerdem mehr Transparenz im möblierten Wohnungsmarkt. Etwa, dass Vermieter den Möblierungszuschlag separat und möglichst konkret ausweisen müssen. "Indem man zum Beispiel vom Alter der Möblierung ausgeht und dann über die Jahre den Preis abschreibt". Für die Mieterinnen und Mieter sei derzeit oft nicht erkennbar, wie sich der Möblierungszuschlag zusammensetzt. Deswegen könnte auch nicht herausgerechnet werden, ob ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse bestehen würde. Denn gegenüber einem gängigen Vorurteil greife die Mietpreisbremse grundsätzlich schon bei möblierten Wohnungen.
Studie: Wohnungsangebot erhöhen
"Die Mietpreisbremse gilt zwar, aber eigentlich weiß keiner, wie der Mietpreis zu ermitteln ist für eine möblierte Wohnung und was dann eine angemessene Miete für eine möblierte Wohnung ist", meint auch die Studienautorin Johanna Neuhoff. Sie empfiehlt deshalb, möblierte Wohnungen in die Erstellung des Mietspiegels einzubeziehen. Helfen würde zudem, das Wohnungsangebot zu erhöhen. Sprich: mehr Wohnungen zu bauen, damit die Mieterinnen und Mieter eher eine Wahl haben und sich auch trauen, ihre Rechte einzuklagen.
Gesetz zur Vermietung von möbliertem Wohnraum in Arbeit
💬 BR24-User "Karl-Willi" hat in den Kommentaren auf ein Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum hingewiesen. Das Team von "Dein Argument" hat ergänzt:
Im Mai vergangenen Jahres haben die Stadtstaaten Hamburg und Bremen einen Gesetzesantrag eingebracht, der die Mieter bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum vor überzogenen Preisen schützen soll. Wie es auf dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) heißt, liegt dem Bundestag mittlerweile ein entsprechend ausgearbeiteter Gesetzentwurf vor, der allerdings noch beraten und beschieden werden muss. Er sieht unter anderem vor, dass Vermieter von möbliertem Wohnraum transparent machen müssen, welchen Anteil die Möblierung an dem Mietpreis hat. Zudem soll das Gesetz regeln, wie hoch der Zuschlag für eine Möblierung sein darf.
Mieter sollen dann erkennen können, ob sich der Mietpreis ohne Möbel innerhalb der ortsüblichen Miethöhe befindet oder nicht. Eventuell zu viel bezahlte Mieten könnten dann zurückgefordert werden. Das sogenannte "Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt" sollte ursprünglich ab 1. Juli 2024 gelten, wird nun aber wohl erst später in Kraft treten. 💬
Im Video: Es werden immer mehr möblierte Wohnungen vermietet
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