Eine Auswertung der Krankenkasse Barmer zeigt, dass von Januar bis Ende März 2021 versicherte Mütter an rund 103.000 Tagen, Väter hingegen nur an rund 45.000 Tagen Kinderkrankengeld wegen geschlossener Schulen und Kindertagesstätten in Anspruch genommen haben.
Versicherte Frauen beantragten somit bei der Barmer mehr als doppelt so häufig Kinderkrankengeld wie Männer.
- FAQ: Das müssen Sie über das Kinderkrankengeld wissen
Frauen tragen Hauptlast der Kinderversorgung in der Pandemie
"Unsere aktuelle Auswertung zeigt, dass Frauen die Hauptlast in der Versorgung der Kinder tragen. Sie bleiben vornehmlich zu Hause, um Schul- und Kita-Kinder zu betreuen“, sagt Barmer-Chef Christoph Straub. Die Pandemie habe das Ungleichgewicht in vielen Familien noch einmal deutlich gemacht.
Berücksichtigt wurden bei der Auswertung laut Barmer alle Anträge, die bis zum 22. April vollständig eingegangen sind und damit bewilligt werden konnten.
Kinderkrankengeld bei geschlossenen Kitas und Schulen
Das Kinderkrankengeld sollte ursprünglich berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle infolge der Betreuung eines kranken Kindes auszugleichen.
In einer Sondersitzung hat der Bundesrat im Januar 2021 jedoch der befristeten Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld zugestimmt. Eltern sollen damit während der Corona-Pandemie entlastet werden und bekommen mehr Anspruch auf freigestellte Tage mit finanzieller Unterstützung.
Mütter oder Väter erhalten die Erstattung während der Pandemie also auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern sie es zu Hause betreuen müssen wegen geschlossener Schulen und Kitas oder wenn eine Klasse oder Gruppe in Quarantäne ist.
Krankenkasse: "Kinderkrankengeld wird stark nachgefragt"
Die meisten bewilligten Anträge zum pandemiebedingten Kinderkrankengeld kämen aus Nordrhein-Westfalen (16.772), Bayern (8.150) und Niedersachsen (4.932). "Das pandemiebedingte Kinderkrankengeld wird in allen Regionen in Deutschland abgerufen. Wir gehen davon aus, dass es auch in der nächsten Zeit stark in Anspruch genommen wird. Das wird erst dann nachlassen, wenn die Impfkampagne so weit fortgeschritten ist, dass die Zahl der Covid-19-Infektionen nachhaltig sinkt", sagte Straub.
Während Versicherte der Krankenkasse im ersten Quartal der Jahre 2019 und 2020 insgesamt jeweils rund 259.000 Kinderkrankengeldtage beansprucht hätten, seien es in diesem Jahr rund 355.000 Tage gewesen.
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Voraussetzungen für einen Anspruch auf das Corona-Kinderkrankengeld sind, dass das Kind unter zwölf Jahre alt oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist und keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Kinderkrankengeld bekommen nur gesetzlich krankenversicherte Eltern. Sie erhalten für die Fehltage bei der Arbeit bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns
Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet
Mit der am 23. April in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 ausgeweitet.
Es steigt von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei Alleinerziehenden maximal 130 Tage.
Der Anspruch gilt auch, wenn Eltern neben der Kinderbetreuung im Homeoffice arbeiten können.
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