Musicals in Kindertagesstätten, Kirchenkonzerte oder die Jugenddisco in der Pfarrei - überall wo öffentlich Musik aufgeführt wird, hatten katholische Kirchengemeinden seit März hohe Kosten befürchtet. Denn als die GEMA die Preise für ihre Pauschalverträge erhöhen wollte, konnte sie sich nicht mit den Diözesen auf einen neuen Pauschalvertrag einigen. Die Folge: Die Kirchengemeinden sahen sich zwischenzeitlich selbst in der Pflicht, anfallende Lizenzgebühren zu bezahlen.
Neuer GEMA-Vertrag entlastet Gemeinden
Die Einzelabrechnungen bei Veranstaltungen wären den Gemeinden allerings erheblich teurer gekommen als die bisherige Jahrespauschale. Viele Kirchengemeinden sahen eine verarmte Kirchenmusik auf sich zukommen. Jetzt hat sich der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der GEMA auf einen neuen Vertrag geeinigt. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018, so dass die in der Zwischenzeit angefallenen Gebühren an die Gemeinden rückerstattet werden, so der VDD.
Der Hintergrund: Wenn urheberrechtlich relevante Musik im Rahmen von Aufführungen, Gemeindeveranstaltungen oder Konzerten zum Einsatz kommt, fallen Gebühren an. Diese werden über die GEMA abgerechnet, die die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Textautoren, Lieddichtern und Komponisten verwaltet. Einzig Gottesdienste sind von der Gebührenpflicht ausgenommen. Mit Inkrafttreten des neuen Pauschalvertrags, müssen die Gemeinden nur noch Konzerte einzeln melden und bei Livemusik eine Liste der gespielten Werke einreichen.