Krank am Wahltag? Wählen auf den letzten Drücker
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Krank am Wahltag? Wählen auf den letzten Drücker

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Krank am Wahltag? Wählen auf den letzten Drücker

Sie wollen wählen gehen, sind aber krank und können nicht ins Wahllokal? Hier zeigen wir, wie Sie noch auf den letzten Drücker Ihre Stimme abgeben können, auch wenn Sie das Bett hüten.

Wer plötzlich krank wird und nicht ins Wahllokal gehen kann, muss nicht aufs Wählen verzichten. Wichtig ist: Für die Briefwahl per Post ist kurz vor der Landtagswahl keine Zeit mehr. Deshalb muss sich der oder die Erkrankte von einer Vertrauensperson helfen lassen.

Eigentlich muss der Antrag auf Briefwahlunterlagen bis 6. Oktober um 15.00 Uhr beim Wahlamt bzw. der Gemeinde eingegangen sein. Wer nachweislich kurzfristig krank geworden ist, kommt noch am Wahltag, den 8. Oktober, bis 15.00 Uhr an die Stimmzettel.

Wer nicht ins Wahllokal kann, kann auch nicht zur Gemeinde. Der oder die Kranke muss deshalb jemanden mit einer Vollmacht vorbeischicken. Eine solche Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung - Rückseite, unten links - abgedruckt.

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Vollmacht auf einer Wahlbenachrichtigung für München.

Der oder die Bevollmächtigte bringt die Briefwahlunterlagen mit:

  • ein Merkblatt, in dem steht, was zu tun ist
  • einen Wahlschein
  • vier Stimmzettel
  • Umschläge für die Stimmzettel: einen weißen für die Landtagswahl, einen blauen für die Bezirkstagswahl
  • einen großen roten Umschlag

Nachdem Sie die Stimmzettel ausgefüllt haben, stecken Sie sie jeweils in den dafür vorgesehenen kleinen Umschlag. Die kleinen Umschläge kommen dann in den großen roten. Den verschlossenen roten Umschlag muss der/die Bevollmächtigte dann wieder bei der Gemeinde bzw. beim Wahlamt abgeben. Dafür ist am Wahltag Zeit bis 18.00 Uhr.

Und was ist, wenn ich die Wahlbenachrichtigung nicht mehr finde?

Das ist nicht weiter schlimm. Sie gehen in Ihr Wahllokal oder zu Ihrem Wahlamt bzw. der Gemeinde und legen Ihren Personalusweis vor. Dann bekommen Sie die Stimmzettel auch ohne Wahlbenachrichtigung. Entscheidend ist, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen. Wo sich Ihr Wahllokal befindet, steht eigentlich auf der Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie es nicht mehr wissen, erkundigen Sie sich bei der Gemeinde.

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