Stimmzettel zur Landtagswahl in Bayern
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Landtagswahl: So vermeiden Sie ungültige Stimmen

Landtagswahl: So vermeiden Sie ungültige Stimmen

Welche Stimmzettel gibt es? Wie vermeide ich eine ungültige Wahl? Antworten auf Fragen rund um die Stimmabgabe gibt es hier.

Sie bekommen insgesamt vier Stimmzettel: zwei weiße für die Landtagswahl und zwei blaue für die Bezirkstagswahl. Auf dem kleineren kreuzen Sie jeweils den oder die Direktkandidaten oder -kandidatin in Ihrem Stimmkreis an. Auf den großen sind die Listen der Parteien aufgeführt.

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Wie kreuze ich die Stimmzettel an an?

Sie haben vier Stimmen – für jeden der vier Stimmzettel eine.

Auf den zwei kleinen Zetteln können Sie jeweils ein Kreuz für den oder die Bewerber/in im Stimmkreis machen. Kreuzen Sie auf einem der kleinen Zettel mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten an, ist diese Wahl ungültig.

Auch auf jedem der zwei großen Zettel sollten Sie maximal ein Kreuz machen – und zwar direkt bei Ihrem Wunschkandidaten auf der Parteienliste. Auch dadurch können Sie direkt Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Landtags nehmen. Denn wer oben auf der Liste steht, ist keineswegs sicher im Parlament. Und wer weiter unten aufgeführt ist, hat möglicherweise bessere Chancen, in den Landtag einzuziehen.

Sie können aber auch eine Liste nehmen wie sie ist, indem Sie das Kreuz oben bei der Partei machen. Wenn Sie auf einer Liste mehrere Kreuze machen, wird die Liste ebenfalls unverändert gewertet. Auch in diesem Fall verzichten Sie also auf die Möglichkeit, einen Favoriten oder Favoritin zu bevorzugen.

Wann ist meine Stimme gültig?

Aus dem Stimmzettel muss eindeutig hervorgehen, für welche/n Kandidaten oder Kandidatin Sie gestimmt haben. Wenn Sie das Kreuz in einem der dafür vorgesehenen Kreise machen, kann nichts schiefgehen. Möglich ist auch, einen Namen zu unterstreichen oder einzukreisen.

Ungültig ist ein Stimmzettel dann, wenn Zusätze, Bemerkungen oder Vorbehalte angebracht werden. Wer seinen Stimmzettel leer lässt, hat ebenfalls ungültig gewählt. Auf den großen Stimmzetteln dürfen Sie nicht für Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Listen stimmen. Auf den kleinen Stimmzetteln dürfen Sie nur für eine/n Bewerber/in stimmen.

Geheime Wahl

Die Stimmabgabe muss sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl geheim erfolgen. Im Wahllokal müssen Sie die Stimmzettel deshalb zwingend in der Wahlkabine oder hinter dem Sichtschutz ankreuzen und falten. Niemand darf sehen, für wen oder was Sie sich entschieden haben.

Die Reihenfolge der Parteien

Die sechs derzeit im Landtag vertretenen Parteien – sofern sie in dem jeweiligen Regierungsbezirk antreten – werden in dieser Reihenfolge aufgeführt: CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP, Die Linke, Bayernpartei, ÖDP, Die PARTEI, Tierschutzpartei, V-Partei³, PdH, dieBasis, Volt.

Im Video: Auch die Erststimme hat in Bayern Auswirkungen auf die Sitzverteilung

Der bayerische Wähler hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Anders als im Bund hat auch die Erststimme Auswirkungen auf die Sitzverteilung.
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Der bayerische Wähler hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Anders als im Bund hat auch die Erststimme Auswirkungen auf die Sitzverteilung.

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