Männer stoßen auf der Wiesn mit einer Maß Bier zusammen an ((Symbol- und Archivbild)
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Auf dem Oktoberfest darf das Lied "L'amour toujours" künftig nicht mehr gespielt werden (Symbol- und Archivbild)

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"L’amour toujours": Was bringt ein Verbot des Songs?

Auf vielen Volksfesten soll Gigi D'Agostinos Partyhit "L'amour toujours" auf den Index - weil die Sorge besteht, dass er erneut für rechte Parolen missbraucht wird. Doch wie sinnvoll ein solches Verbot ist, darüber gehen die Meinungen auseinander.

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Nachdem das Video aus dem Sylter Club "Pony", in dem eine Gruppe Erwachsener rassistische Parolen zu dem Hit "L’amour toujours" grölt, viral gegangen ist, werden immer mehr ähnliche Fälle deutschlandweit publik – auch in Bayern. Viele Wirte ziehen nun Konsequenzen und verbieten das Lied. Doch lässt sich ein Song, der an sich einen harmlosen Text hat, einfach verbieten? Und wenn ja, was bringt das generell?

Volksfeste wollen "L'amour toujours" präventiv verbieten

Viele Volksfeste wollen nicht mehr, dass "L'amour toujours" gespielt wird: Wegen Vorfällen auf dem Pfingstfest in Bad Kötzting, wo bereits der Staatsschutz ermittelt, hat der Bürgermeister das Lied für künftige Volksfeste verboten. Auf der Erlanger Bergkirchweih wurde "L'amour toujours" ebenfalls mit rassistischen Parolen angestimmt. Die Gastronomen haben daraufhin beschlossen, das Lied nicht mehr zu spielen. Auf dem Cannstatter Volksfest und in der EM-Fanzone in Stuttgart kommt "L'amour toujours" ebenfalls auf den Index.

Und auch beim Oktoberfest ist Schluss für den Song: Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner hat das Spielen des Lieds in den Festzelten verboten und sich dabei auf Paragraf vier der Betriebsbedingungen berufen. Dort stehe unter anderem, dass rassistische Äußerungen beim Oktoberfest nicht geduldet werden. "Die Konsequenz ist natürlich, dass wir Liedgut, das in die Richtung eines strafrechtlich verfolgbaren Themas geht, schonmal präventiv verbieten", sagt Baumgärtner dem BR. Aber kann das Lied aus rechtlicher Sicht auf Volksfesten verboten werden?

Kann "L'amour toujours" einfach verboten werden?

"Das Lied selbst kann niemand einfach so verbieten, denn es ist selbst völlig gesetzeskonform", bestätigt Rechtsanwalt Christian Solmecke, der sich auf Medien- und Internetrecht spezialisiert hat, dem BR. Doch die Frage in der aktuellen Debatte um Gigi D'Agostinos 20 Jahre alten Party-Hit beziehe sich darauf, ob man das Spielen des Liedes auf öffentlichen Veranstaltungen verbieten kann: "Dies dürfte durchaus der Fall sein, schließlich besteht die Gefahr, dass es zu rechtsextremen Zwecken missbraucht wird", so Solmecke.

Bei Veranstaltungen mit Zutrittsbeschränkung hätten die Veranstalter das Hausrecht und könnten daher im Rahmen dieses Rechts entscheiden, dass das Lied nicht gespielt werden darf, erklärt der Rechtsanwalt. Bei Veranstaltungen in Städten auf öffentlichem Gelände sei das rechtlich schwieriger: "Hier könnten aber Städte zum Beispiel basierend auf dem polizeilichen Gefahrenabwehrrecht entscheiden, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die das Spielen des Liedes verbieten", sagt er. Denn auch, wenn der Interpret Gigi D’Agostino nichts dafür könne, geht im aktuellen Kontext vom Abspielen des Liedes laut Solmecke eine erhebliche Gefahr aus, dass Menschen Straftaten begehen.

Wie wirksam sind Verbote von "L'amour toujours"?

Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun zieht eine Parallele zur Verbotsdebatte um das Party-Lied "Layla", das allerdings explizite sexistische Inhalte besitzt. Das Lied von Gigi d’Agostino handelt eigentlich von Liebe und Gemeinschaft. "Anders als bei 'Layla' ist der Song 'L'amour toujours' für sich wertneutral. Der Künstler hatte weder intendiert noch konnte er damit rechnen, dass es für Hetze benutzt werden würde", betont Jun auf BR-Anfrage.

Ein Verbot von "L'amour toujours" auf öffentlichen Veranstaltungen ist laut Jun eine Abwägungssache der Verhältnismäßigkeit: Wie groß ist die Gefahr wirklich, dass beim Abspielen des Liedes Straftaten begangen werden? "Bei dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung ist Meinungs- und Kunstfreiheit gegenüber dem Rechtsgut des öffentlichen Friedens abzuwägen", so Jun. "Ein Verbot wirkt als Einschränkung von Freiheitsrechten natürlich immer in mehrere Richtungen und häufig leidet damit das Ansehen des Rechtsstaates."

Die Entscheidung, das Lied auf Volksfesten zu verbieten, wie auf dem Oktoberfest, hält der Kölner Rechtsanwalt Solmecke für nachvollziehbar und rechtlich zulässig: "Ob es inhaltlich auch die richtige ist, darüber lässt sich trefflich streiten, hier gibt es kein Richtig oder Falsch, finde ich", sagt er. "Eine Alternative wäre es, gegen erfolgte Straftaten einzuschreiten und sie konsequent der Polizei zu melden. Allerdings erfordert ein solches Vorgehen mehr Kontrolle und stoppt weniger effektiv die Verbreitung des Missbrauchs des Liedes."

Kritik von DJ-Verband und Kulturstaatsministerin Roth

Der Berufsverband Discjockey e.V. (BVD) kritisiert die Entscheidungen, dass "L'amour toujours" auf der Wiesn und anderen Volksfesten verboten werden soll. Der Verbandspräsident Dirk Wöhler spricht von Zensur: "Den Song zu verbieten, bedeutet, den Rechtsextremen klein beizugeben", so Wöhler. Er verurteile die Umdichtungen des Hits mit rechtsextremen Textzeilen auf das Schärfste. Dennoch dürften die Vorkommnisse kein Grund für ein Verbot sein. "Gerade jetzt sollte der Song gespielt werden, um zu zeigen, dass wir multikulti sind."

Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sieht das Verbot des Liedes eher kritisch. Sie betont in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass ein konsequentes Eingreifen bei rassistischen Äußerungen wichtiger sei. Es sei richtig, wenn sich Veranstalter jetzt Gedanken machten, wie dafür gesorgt werden könne, dass Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Nazi-Gegröle beim Oktoberfest und bei anderen Festen keinen Platz hätten, sagt Roth.

Sie betont: "Viel wichtiger, als jetzt Lied-Verbote auszusprechen, wäre es, dass die verantwortlichen Betreiber für Schulungen und Sensibilisierungen bei ihrem Personal sorgen, professionelle Awareness-Teams einsetzen und insgesamt klarmachen, dass es eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglichen rassistischen, menschenfeindlichen und NS-verherrlichenden Äußerungen geben muss." Eingreifen statt wegschauen und weghören, das sei jetzt "von uns allen gefordert".

Mit Informationen von dpa

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