Bei der bayerischen Landtagswahl am 8. Oktober gibt es geschätzt 80.000 weniger Wahlberechtigte als noch 2018. Den Grund für den Rückgang sieht das Statistische Landesamt in der veränderten Bevölkerungsstruktur. Während die Zahl der Sterbefälle zugenommen habe, seien weniger junge Deutsche in Bayern volljährig geworden. Anfang der 2000er-Jahre sei "die Zahl der Geburten vergleichsweise niedrig" gewesen. Zudem hätten "seit dem Jahr 2014 mehr deutsche Staatsangehörige Bayern verlassen als zugezogen sind". Unter den 9,4 Millionen Wahlberechtigten sind den Angaben zufolge Frauen mit 51,3 Prozent in der Mehrheit.
Stimmberechtigt sind laut Gesetz alle volljährigen Deutschen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen beziehungsweise sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und nicht infolge eines Richterspruchs vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Landtagswahl in Bayern: 554.000 Erstwähler und -wählerinnen
Auch bei den Erstwählern und Erstwählerinnen verzeichnet die Behörde einen Rückgang. Zwischen Ende 2018 und Ende 2022 nahm in Bayern die Zahl junger Deutscher im Erstwähleralter (18 bis 22 Jahre) um 42.000 ab. 554.000 junge Bayerinnen und Bayern dürfen heuer zum ersten Mal den Landtag wählen. Das betrifft alle, die in der Zeit vom 15. Oktober 2000 bis zum 8. Oktober 2005 geboren wurden, also seit der letzten Landtagswahl volljährig geworden sind beziehungsweise bis zum Wahltag noch werden.
Vermutlich mindestens eine Partei weniger
Traten 2018 noch 18 Parteien an, werden es heuer voraussichtlich etwas weniger sein. Von den 21 Parteien, die diesmal Wahlvorschläge einreichen durften, werden zwei (CDU und SSW) wohl verzichten. Andere bekamen, wie BR24 erfuhr, offenbar die erforderliche Zahl an Unterstützer-Unterschriften nicht zusammen. Manche Parteien werden nicht in allen Regierungsbezirken antreten.
Gewissheit wird ab 11. August herrschen. Dann entscheidet der jeweilige Wahlkreisausschuss in den Regierungsbezirken über die Zulassung der Kandidaturen. Wird eine Liste nicht zugelassen, kann die Partei bis zum 14. August Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde wird dann drei Tage später, also am 17. August, entschieden.
- Zum Artikel: "Was passiert bis zur Landtagswahl? Fristen und Termine"
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